Berufliche Orientierung

Was will ich einmal werden? Diese Frage gehört zu den spannendsten und wichtigsten, die sich Schülerinnen und Schüler stellen. Das Land hat ein Konzept zur Beruflichen Orientierung an den Schulen entwickelt, wonach Jugendliche noch gezielter den Beruf wählen sollen, der am besten ihren Neigungen entspricht. Das Konzept „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Berufliche Orientierung beginnt mit altersangemessenen Angeboten bereits in der Kita. In der Schule setzt sie sich in aufeinander aufbauenden Phasen und in allen Unterrichtsfächern fort.

Berufliche Orientierung ist zentrale Aufgabe der Schulen

Im Fokus des neuen Konzepts stehen praxisnahe Angebote. So gibt es an allen Schulen künftig pro Jahrgangsstufe einen Projekttag zur Beruflichen Orientierung. Zusätzlich zum 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum stehen in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 weitere fünf Tage für Projekte mit externen Partnern zur Verfügung. Regionale Schulen bieten im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder in einem Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 wöchentlich einen Praxislerntag im Umfang von mindestens vier bis maximal sechs Stunden an. Betriebsbesichtigungen, regionale Berufsorientierungsmessen oder Patenschaften mit Unternehmen und Angebote der Ganztagsschule kommen hinzu.

„Mit dem neuen Konzept geben wir klare Leitlinien vor, damit Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereitet werden. Die Zahl der Ausbildungsberufe und Studiengänge ist groß und für viele unübersichtlich. Wir schaffen deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen. Wichtig ist dabei auch, dass Jugendliche für den Arbeitsmarkt nicht verloren gehen.“

Bildungsministerin Simone Oldenburg

Unterstützung von vielen Seiten

Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte übernehmen bei der Beruflichen Orientierung eine Schlüsselrolle. Die Einbindung der Erziehungsberechtigten ist ebenfalls von großer Bedeutung. Jede Schule benennt darüber hinaus eine beauftragte Lehrkraft für Berufliche Orientierung, die für die Umsetzung der Angebote an der jeweiligen Schule verantwortlich ist. Für die Umsetzung des Konzepts erhalten diese Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2025/2026 eine Anrechnungsstunde und unterrichten dadurch weniger. Zur Begleitung der Schülerinnen und Schüler während des Zeitraums der Praxislerntage sinkt ihre Unterrichtsverpflichtung wöchentlich um weitere vier Stunden. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet Fortbildungen zur Beruflichen Orientierung an.

Die Boje für Berufliche Orientierung im Land

Das Portal www.boje-mv.de richtet sich an Lehrkräfte und pädagogische Fachkräften in Mecklenburg-Vorpommern. „Boje“ ist das Akronym für „Berufliche Orientierung jederzeit erreichbar“. Es liefert alle wichtigen Informationen zum Thema, führt geltende Regelungen auf und bietet Materialien an. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) innerhalb der Initiative „Bildungsketten“ unter Steuerung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, berufliche Schulen und Lehrkräftegewinnung
Referat 221 - Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen, Übergang Schule und Beruf, Förderung der Weiterbildung und Europäischer Sozialfonds
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Referatsleiter
Andreas Petters
Telefon: 0385 588-17610

Publikationen und Dokumente

Dokumente

Fördergrundsätze Außerschulische Berufsorientierung

Publikationen

„Alle werden gebraucht!“

Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf

40 Seiten/Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 07/2025

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Rechtsvorschriften

Berufliche Orientierung

Verwaltungsvorschrift - Berufliche Orientierung an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Vom 29. Januar 2025