Städtebauförderprogramme 2026: Städte können ab sofort Anträge stellen

Nr.153/2025  | 20.08.2025  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Die Städte des Landes sind aufgerufen, Anträge für die Städtebauförderprogramme des Jahres 2026 zu stellen. Bis zum 15. Oktober können Gelder in den drei Förderprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ der Bund-Länder-Förderung beantragt werden.

Die Städtebauförderung ist eine Drittelfinanzierung von Bund, Land und jeweils die Städtebaufördermittel einsetzender Kommune. 2025 stehen Städtebaufördermittel in Höhe von rund 27,4 Millionen Euro jeweils von Bund und Land zur Verfügung, in der Summe also rund 55 Millionen Euro, die die Kommunen um weitere rund 27 Millionen Euro ergänzen.

Das Land geht wenigstens von Mitteln in dieser Höhe von etwas über 80 Millionen Euro auch für 2026 aus, wobei das zuständige Bundesministerium sich in den beginnenden Haushaltsverhandlungen im Deutschen Bundestag für den 2026er Haushalt für eine Erhöhung von rund 20 Prozent einsetzen will.

Von den rund 55 Millionen Euro, die Bund und Land 2025 in die Städtebauförderung als ihren gemeinsamen Zwei-Drittel-Anteil beigesteuert haben, gingen 2025 rund 27 Millionen Euro in Schulbauprojekte.

Fördervoraussetzungen sind – neben der Funktion als Ober- Mittel- oder Grundzentrum – ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, in dem auch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung verankert sind.

 Das Antragsformular als Excel-Datei finden Sie hier:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/staedtebau-und-stadterneuerung/staedtebaufoerderung/Programmaufruf-2026

 In den drei Programmen sind seit 2020 rund 350 Millionen Euro bewilligt worden, davon etwa 41 Millionen für Radwege, Straßen, Gehwege und Plätze, 147 Millionen Euro für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Kitas, Schulen, Hort, Kultureinrichtungen und 12 Millionen Euro für private Baumaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände.