Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen – kurz PÜZ-Stellen – tragen als unparteiliche Drittstellen dazu bei, dass Bauprodukte den nationalen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Um als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach Landesbauordnung tätig zu werden, ist eine Anerkennung erforderlich.
PÜZ-Stellen werden anerkannt nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern für Nachweise
- zur Übereinstimmung geregelter Bauprodukte mit bekannt gemachten technischen Regeln
- zur Verwendbarkeit und Übereinstimmung nicht geregelter Bauprodukte und Bauarten mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder Zustimmungen im Einzelfall
- zur Überprüfung der besonderen Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten sowie Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung)
Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)
Notifizierte Stellen
Notifizierte Stellen werden nach der EU-Bauproduktenverordnung anerkannt und sind befugt, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit wahrzunehmen. Gemäß Anhang V der EU-Bauproduktenverordnung können notifizierte Stellen tätig sein als
- Produktzertifizierungsstelle
- Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle
- Prüflabor
Weitere Informationen und Verzeichnis der notifizierten Stellen nach EU-Bauproduktenverordnung