Bau-Turbo

Bau-Turbo

Mit dem sog. Bau-Turbo (§ 246e BauGB) kann – befristet bis Ende 2030 – von Vorschriften des Bauplanungsrechts abgewichen werden, um neuen Wohnraum zu schaffen. Wohnungsbauvorhaben, die bislang nur durch Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans möglich waren, können über den Bau-Turbo auch ohne Bauleitplanung realisiert werden. Dazu zählen Neubauten (auch Einfamilienhäuser), Aufstockungen bestehender Gebäude, Umbauten oder Umnutzungen bisher anders genutzter Gebäude in Wohnungen. Das spart Zeit, Geld und Bürokratie. Zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit muss die Gemeinde einem Bau-Turbo-Vorhaben zustimmen.

Für Bebauungsplangebiete und im unbeplanten Innenbereich enthält das Baugesetzbuch darüber hinaus dauerhafte Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten (§ 31 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs. 3b BauGB).

Vielfältige Informationen zum Bau-Turbo erhalten Sie in den unten veröffentlichten Dokumenten sowie auf folgenden Webseiten:

Dokumente

Bezeichnung Format Größe
Präsentation Bau-Turbo_IM_MV.pdf PDF 0,9 MB