Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen

Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen – kurz PÜZ-Stellen – tragen als unparteiliche Drittstellen dazu bei, dass Bauprodukte den nationalen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Um als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach Landesbauordnung tätig zu werden, ist eine Anerkennung erforderlich.

PÜZ-Stellen werden anerkannt nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern für Nachweise

  • zur Übereinstimmung geregelter Bauprodukte mit bekannt gemachten technischen Regeln
  • zur Verwendbarkeit und Übereinstimmung nicht geregelter Bauprodukte und Bauarten mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder Zustimmungen im Einzelfall
  • zur Überprüfung der besonderen Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten sowie Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung)

Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)

Notifizierte Stellen

Notifizierte Stellen werden nach der EU-Bauproduktenverordnung anerkannt und sind befugt, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit wahrzunehmen. Gemäß Anhang V der EU-Bauproduktenverordnung können notifizierte Stellen tätig sein als

  • Produktzertifizierungsstelle
  • Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle
  • Prüflabor

Weitere Informationen und Verzeichnis der notifizierten Stellen nach EU-Bauproduktenverordnung