Technische Baubestimmungen

Die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und die Verwendung von Bauprodukten sind in der Landesbauordnung M-V geregelt. Diese enthält allgemeine und materielle Anforderungen sowie Verfahrensregeln. Für Weiteres verweist die Landesbauordnung auf die Technischen Baubestimmungen (§ 85a LBauO M-V).

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung M-V (VV TB M-V) ist am 24. Januar 2023 in Kraft getreten.

Gemäß Ziffer 1 der VV TB M-V gilt die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachte Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der jeweils geltenden Fassung als Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Entsprechend Ziffer 2 der VV TB M-V werden notwendige landesrechtliche Verweise und Anpassungen gegenüber der MVV TB in einer Anlage zur VV TB M-V von der obersten Bauaufsichtsbehörde bekanntgemacht.