Genehmigungsstelle für Fliegende Bauten Mecklenburg-Vorpommern

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedene Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine fliegenden Bauten.

Fliegende Bauten bedürfen gemäß § 76 Absatz 2 Landesbauordnung, bevor sie erstmals in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung.

Die Ausführungsgenehmigung wird auf Antrag von der Genehmigungsstelle für Fliegende Bauten Mecklenburg-Vorpommern erteilt.

Durch die oberste Bauaufsichtsbehörde wurde die TÜV SÜD Industrie Service GmbH als Genehmigungsstelle für Fliegende Bauten in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.

Kontakt

TÜV SÜD Industrie Service GmbH


Werderstraße 74B
19055 Schwerin
Telefon: 0385-59587950

Die Genehmigungsstelle erteilt oder verlängert Antragstellern mit Wohnsitz oder gewerblicher Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern sowie Antragstellern mit Wohn- und Geschäftssitz außerhalb der Bunderepublik Deutschland, die den Fliegenden Bau in Mecklenburg-Vorpommern erstmals aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, eine Ausführungsgenehmigung gemäß § 76 Absatz 2 Landesbauordnung.