Barrierefreie Gestaltung öffentlicher Räume in historischen Altstädten


Stargarder Straße in der Neubrandenburger Innenstadt
© KEG Neubrandenburg
Stargarder Straße in der Neubrandenburger Innenstadt
© KEG Neubrandenburg
Der öffentliche Raum muss für alle Menschen ohne Einschränkungen zugänglich sein. Die Gruppe von Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen ist, wird stetig größer. Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum herzustellen, ist somit eine gesellschaftliche Aufgabe. Von einem barrierefreien öffentlichen Raum können neben Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern auch die ältere Bevölkerung, wenn diese auf Rollatoren oder andere Gehhilfen angewiesen ist, oder auch Familien mit Kinderwagen sowie Radfahrer profitieren.


Ludwigslust Schloßstraße: Querungsstelle mit geschnittenem Pflaster
© Stadt Ludwigslust
Ludwigslust Schloßstraße: Querungsstelle mit geschnittenem Pflaster
© Stadt Ludwigslust
Barrierefreiheit im Einklang mit Denkmalschutz
Kommunen mit historischen Altstädten stehen oft vor der Herausforderung, die Belange der Barrierefreiheit mit denen der Denkmalpflege in Einklang zu bringen. Beide Belange sind in unserer Rechtsordnung gleichberechtigt.
Die Sicherstellung der Barrierefreiheit bei gleichzeitiger Würdigung des historischen Bestandes gestattet nur in seltenen Fällen die Umsetzung von Standardlösungen. Vielmehr sind differenzierte und auf den Einzelfall abgestimmte Herangehensweisen gefragt. Jedes Projekt bedarf vor seiner Umsetzung daher einer Einzelfallbetrachtung: Möglichst frühzeitig sollten im Planungsprozess die verschiedenen Nutzerbelange aufgezeigt werden. Ziel ist nach Berücksichtigung und Abwägung aller Belange, ein konsensuales und nachhaltiges Ergebnis zu erreichen.


Barrierefreie Querung und taktiles Leitsystem in Parchim
© IM
Barrierefreie Querung und taktiles Leitsystem in Parchim
© IM
Moderne Anforderungen an alte Bauweisen
In den Anfangszeiten der Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern in den 1990er- und auch 2000er-Jahren wurden viele Straßen, Wege und Plätze denkmalgerecht größtenteils mit traditioneller Pflasterung wiederhergestellt. Dies entspricht jedoch nicht den heutigen Anforderungen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Teilweise müssen diese angepasst werden. Die Neugestaltung oder Änderung vorhandener Erschließungsanlagen hinsichtlich der Schaffung der Barrierefreiheit ist aus den Mitteln der Städtebauförderung zuwendungsfähig.
Beispiele für barrierefreie Gestaltungen im öffentlichen Raum
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Altstädte größtenteils historisch geprägt. Es gilt, diese besondere Herausforderung anzunehmen und mit der Stadtraumgestaltung den vermehrten Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung Rechnung zu tragen sowie gleichzeitig den Altstadtcharakter zu bewahren. Mit der Verbesserung der Barrierefreiheit wird der Straßenraum sowohl für die Anwohner als auch für die Gäste einer Stadt attraktiver und sicherer gestaltet.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen, dass es gelingen kann, Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu erreichen und auch die denkmalpflegerischen Belange zu berücksichtigen. Sie zeigen, wie eine einvernehmliche Gestaltung gelingen kann.



