Städtebauförderprogramme bis 2019
Im Rahmen der Städtebauförderung standen bis 2019 folgende Programme zur Verfügung:
- Landeseigenes Städtebauförderprogramm
- Programm Soziale Stadt - Investitionen im Quartier
- Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Programm Stadtumbau Ost - Aufwertung und Rückbau
- Programm Kleinere Städte und Gemeinden
- Programm Städtebaulicher Denkmalschutz
- Programm Zukunft Stadtgrün
Städtebaulicher Denkmalschutz
Das Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" unterstützt Gesamtmaßnahmen, um insbesondere historische Stadtkerne und Stadtquartiere mit denkmalwerter Bausubstanz und ihren historischen Ensembles, wie Straßenzüge und Plätze auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten.
Das Augenmerk gilt dabei nicht nur eingetragenen Baudenkmalen, sondern auch der für die Identität der jeweiligen Stadt bedeutsamen besonders erhaltenswerten Bausubstanz, die nicht unter Denkmalschutz steht.
Das Programm läuft seit 1991 in Mecklenburg-Vorpommern und in den anderen neuen Bundesländern. Seit 2009 ist das Programm für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland nutzbar. Dabei sind die Herausforderungen vielfältig und verschieden – von Abwanderung und Nutzermangel in strukturschwachen Gebieten bis zur Übernutzung und hohem Investitionsdruck in den wachsenden, wirtschaftsstarken Regionen.
Der nachhaltige Erfolg des Programms ist in den Städten Mecklenburg-Vorpommerns unübersehbar. Die Baustrukturen historischer Innenstädte konnten bewahrt und wieder belebt, die lokale und regionale Wirtschaft gestärkt werden.
Der enge Zusammenhang zwischen attraktiven historischen Innenstädten und dem Städtetourismus ist evident. Die Anziehungskraft der Städte für Handel und Gewerbe, Wohnen und Arbeit, Kultur und Freizeit ist deutlich gestiegen. Durch die Förderung des lokalen Fachhandwerks mittels Erhalt und Weiternutzung vorhandener Bausubstanz wird ein nachdrücklich wahrnehmbarer Beitrag zur Beschäftigungssicherung in den Regionen geleistet.
Städtebaulicher Denkmalschutz zielt auf die Erhaltung und nachhaltige Weiterentwicklung der Europäischen Stadt in ihrer gewachsenen räumlichen Qualität und baulichen Vielfalt. Der Städtebauliche Denkmalschutz steht für den Ansatz einer integrierten Stadtentwicklung, die das baukulturelle Erbe als Ausgangspunkt anerkennt. Die Einzigartigkeit eines Ortes und seiner Geschichte sollen für die Bürger und auch Besucher bewahrt werden.
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Soziale Stadt - Investitionen im Quartier
Das Förderprogramm "Soziale Stadt" wurde 1999 ins Leben gerufen. Es dient der Stärkung jener städtischen Zentren und der Stadtteile, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Leitziel des Programms ist eine quartiersorientierte soziale Stadtentwicklung.
Durch den integrativen gebietsbezogenen Ansatz des Förderprogramms, der verschiedene Politikfelder verknüpft, sollen Stadtviertel mit ökonomischen, städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen, hoher Arbeitslosigkeit, unzureichenden Wohnverhältnissen und kulturellen Defiziten aus der Abwärtsspirale herausgeholt werden.
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Aktive Stadt und Ortsteilzentren
Die Stadtentwicklung ist ein langfristiger Prozess, dessen äußere Rahmenbedingungen einer ständigen Veränderung unterliegen. Der demographische Wandel, Leerstand und die sich verändernde Einzelhandelsstruktur stellen das Land immer wieder vor neue Herausforderungen.
Mit dem Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren", welches 2008 startete, soll die Stärkung der Zentren intensiviert werden. Mit dem Programm sollen die Alleinstellungsmerkmale der Stadt herausgearbeitet und das urbane Leben mit seiner Vielfalt aus Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, Kultur, Gastronomie und Wohnen nachhaltig gestärkt werden. Dabei wird es insbesondere auf die Bündelung des öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Bereiches ankommen. Das Programm gibt noch mehr Anreiz, neue Wege der Finanzierung unter Nutzung privater Unternehmensinitiative zu gehen.
Das Programm zielt auf den Erhalt und die Weiterentwicklung zentraler innerörtlicher Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur, Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Fördermittel sind bestimmt für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung von Ortszentren, innerstädtischen Quartieren und Stadtteilzentren.
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Stadtumbau Ost - Aufwertung und Rückbau
Die Strukturveränderungen in Demographie und Wirtschaft wirken sich insbesondere in den neuen Ländern aus und werden zukünftig zunehmen. Durch den Stadtumbau besteht für die Städte und Gemeinden die Chance, dass die Strukturveränderungen und Schrumpfungsprozesse ohne gesellschaftliche Verwerfungen verlaufen und die Städte sich zu zukunftsfähigen regionalen Wachstumskernen entwickeln.
Die Gemeinden können aufgrund ihrer begrenzten Finanzausstattung die Aufgaben des Stadtumbaus nicht alleine bewältigen. Damit sie in die Lage versetzt werden, auf die mit dem Strukturwandel verbundenen städtebaulichen Auswirkungen, insbesondere die städtebaulichen Funktionsverluste und die wachsenden Wohnungsleerstände, wirksam zu reagieren, hat der Bund 2002 das Förderprogramm "Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen" mit einer Laufzeit bis 2009 aufgelegt. Im Rahmen der vom Bund in Auftrag gegebenen Evaluierung des Programms Stadtumbau Ost im Jahr 2008 wurde ein weiterer Förderbedarf eindeutig belegt. Mit der aktuellen Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene ist daraufhin die Fortsetzung des Programms Stadtumbau Ost von 2010 bis 2016 festgeschrieben worden.
Der Stadtumbau-Ost stellt derzeit das wichtigste stadtentwicklungspolitische Konzept dar, um den Folgen des demografischen und sozioökonomischen Wandels zu begegnen. Dieser findet seinen Ausdruck nicht nur in dem starken Bevölkerungsrückgang, verursacht durch einen negativen Geburten-/Sterberatensaldo und die Abwanderung vor allem gut ausgebildeter Frauen im Familiengründungsalter, sondern - langfristig eher noch gravierender - in der dramatischen Veränderung der Altersstruktur. Im Jahr 2020 wird jeder dritte Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns älter als 60 Jahre sein.
Aufgrund der heterogenen Struktur des Landes beinhaltet das Programm Stadtumbau Ost mit seinen Programmteilen Aufwertung und Rückbau sowohl die Beseitigung überzähliger Wohnungen als auch die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinden durch Aufwertungsmaßnahmen und die Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung der Stadt- und Ortsteile.
Die Herausforderungen des Stadtumbaus in Mecklenburg-Vorpommern bestehen schwerpunktmäßig in der Stärkung der Oberzentren und Innenstädte, der Herstellung einer städtebaulichen Struktur und Funktionalität in den Wiederaufbaustädten, der Erhöhung der Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der marktfähigen Bestände in zu erhaltenden Großwohnsiedlungen, der Verbesserung des öffentlichen Raums, der Wiedernutzung von vorrangig innerstädtischen Brachflächen bzw. freigelegten Flächen/Baulücken sowie in der Aufwertung und dem Umbau des Gebäudebestandes. Zudem geht es um die Entlastung des Wohnungsmarktes durch den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen, vor allem in den Plattenbaugebieten.
Die Stadtumbaumaßnahmen dienen der Erhaltung und Entwicklung zukunftsfähiger Orts- und Stadtteilzentren als Wohn- und Lebensbereich. Zukünftig sind in den Stadtumbau die Aspekte des Klimaschutzes und der Anpassung städtischer Infrastrukturen stärker einzubeziehen.
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Kleinere Städte und Gemeinden - Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke
Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen wird zunehmend durch die Folgen des demografischen Wandels gefährdet. Vor allem kleinere Städte und Gemeinden in ländlich geprägten Räumen, die von starkem Einwohnerrückgang und Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur betroffen sind, können die Tragfähigkeit der Infrastruktur öffentlicher Daseinsvorsorge in der bisherigen Form oft nicht mehr gewährleisten. Den daraus resultierenden Anpassungsbedarf können viele Gemeinden nicht alleine bewältigen.
Das Bund-Länder-Programm "Kleinere Städte und Gemeinden" unterstützt seit dem Programmjahr 2010 kleinere Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion in dünn besiedelten, ländlich geprägten, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Ziel ist es, sie darin zu unterstützen, die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region für die Zukunft zu sichern und zu stärken. Klein- und Mittelstädte in ländlichen Räumen sollen als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden.
Insbesondere in den von Abwanderung betroffenen Regionen ist hierfür eine entscheidende Voraussetzung, dass Städte und ihre Umlandgemeinden Kräfte und Ressourcen bündeln, dass sie zusammenarbeiten, sich über gemeinsame Lösungen abstimmen, Infrastrukturen gemeinsam anbieten und einen Nutzen-Lasten-Ausgleich organisieren, um so ein effizientes Leistungsangebot zu ermöglichen.
Förderfähig sind deshalb in erster Linie überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte und Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten bzw. kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland. Zudem ist Fördervoraussetzung das Erarbeiten eines zwischen den Gemeinden bzw. zwischen einer Stadt und ihrem Umland abgestimmten, überörtlich integrierten Entwicklungskonzeptes oder einer solchen Entwicklungsstrategie. Das Programm zielt hierbei vorrangig auf bereits vorhandene Konzepte und bereits bestehende überörtliche Netze.
Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden für die Vorbereitung von Maßnahmen – wie die Erarbeitung (Fortschreibung) solcher Entwicklungskonzepte – und für Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände. Bei der Umsetzung des Programms in Mecklenburg-Vorpommern liegt das Hauptaugenmerk auf der Umsetzung konkreter investiver Maßnahmen. Die reine Konzepterstellung wird nicht gefördert, sondern nur in Verbindung mit konkreten Vorhaben.
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Zukunft Stadtgrün
Urbanes Grün ist für unsere Städte und die Lebensqualität der Stadtbewohnerinnen und -bewohner enorm wichtig, denn grüne Freiräume machen Städte nachhaltiger und lebenswerter. Zur Stärkung des urbanen Grüns hat der Bund seit 2017 das Angebot der städtebaulichen Förderung erweitert und stellt, gemeinsam mit den Ländern, zusätzliche Mittel für das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zur Verfügung.
Im Mittelpunkt des Programms steht die städtebauliche Förderung des urbanen Grüns und der grünen Infrastruktur in den Quartieren. Ziel ist die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, die Verbesserung des Stadtklimas, der Umweltgerechtigkeit, der biologischen Vielfalt, der Naturerfahrung und der gesellschaftlichen Teilhabe.
Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt „Zukunft Stadtgrün“.



