Förderprogramme

Häuserfront mit Baugerüsten in AnklamDetails anzeigen
Häuserfront mit Baugerüsten in Anklam

Stadtumbau in der Hansestadt Anklam

Stadtumbau in der Hansestadt Anklam

Seit dem Programmjahr 2020 steht die Städtebauförderung auf neuen Füßen. Die bisherigen sechs Programme wurden unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte zu drei neuen Programmen zusammengefasst.

Die drei neuen Programme sind:

• Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
• Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
• Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten

Die Ausweisung von räumlich abgegrenzten Fördergebieten und ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) sind wie bisher Fördervoraussetzung. Als neue Fördervoraussetzung kommen notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur.

Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Mit dem Programm "Lebendige Zentren" werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sowie "Städtebaulicher Denkmalschutz" gebündelt. Das Programm zielt auf die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und den Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten und Stadtteilzentren sowie die Förderung der Nutzungsvielfalt. Ziel ist die Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.

Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt "Lebendige Zentren".

Kontakt

Postanschrift
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin
Hausanschrift
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstraße 15
19055 Schwerin
Melanie Kunkel
Telefon: 0385-588 12616

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Das Programm "Sozialer Zusammenhalt" entwickelt das bisherige Programm "Soziale Stadt" fort. Die Finanzhilfen des Bund-Länder-Programms werden in Anlehnung an § 171e BauGB weiterhin zur Förderung von Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität sowie zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhaltes im Quartier geleistet werden.

Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt "Sozialer Zusammenhalt".

Kontakt

Postanschrift
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin
Hausanschrift
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstraße 15
19055 Schwerin
Anne Radant
Telefon: 0385 588-12614

Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms, jedoch ergänzt im Sinne nachhaltiger Erneuerung und Klimaanpassung. Die Finanzhilfen des Bund-Länder-Programmes zur Förderung des Wachstums und der nachhaltigen Erneuerung in städtebaulichen Gesamtmaßnahmen unterstützen die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in den Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.

Durch das Programm besteht für die Städte und Gemeinden die Chance, dass die Strukturveränderungen und Schrumpfungsprozesse ohne gesellschaftliche Verwerfungen verlaufen und die Städte sich zu zukunftsfähigen regionalen Wachstumskernen entwickeln. Aufgrund der heterogenen Struktur des Landes beinhaltet das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit seinen Programmteilen Aufwertung und Rückbau sowohl die Beseitigung überzähliger Wohnungen als auch die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinden durch Aufwertungsmaßnahmen und die Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung der Stadt- und Ortsteile.

Der Rückbau von Wohnungen bildet dabei einen Förderschwerpunkt des Städtebauförderprogramms in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade in ländlichen Regionen benötigen die zumeist kleinen Kommunen finanzielle Unterstützung, um dauerhaft leerstehenden, nicht mehr bedarfsgerechten bzw. benötigten Wohnraum abreißen zu können. Damit soll den Kommunen zugleich die Möglichkeit gegeben werden, neue qualitativ verbesserte Wohnungen zu schaffen, um Anreize für den Zuzug insbesondere auch von Familien zu geben.

Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Aufwertung von Stadtquartieren“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Rückbau von Wohnungen“.

Kontakt

Postanschrift
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin
Hausanschrift
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstraße 15
19055 Schwerin
Referat 610 – Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Dorit Materna
Telefon: 0385 588-12615