Zwei neue Fahrzeuge für bessere Einsatzbedingungen der Berufsfeuerwehr Stralsund

Nr.155  | 02.08.2016  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Um für alle denkbaren Einsatzsituationen wie Verkehrsunfälle, Gefahrguteinsätze, technische Hilfeleistungen oder natürlich herkömmliche Brandeinsätze bestens gerüstet zu sein, will die Hansestadt Stralsund für ihre Berufsfeuerwehr zwei alte und mittlerweile störanfällige Fahrzeuge durch neue ersetzen. Ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 und ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 sollen künftig zum Fuhrpark der Feuerwehr gehören. Sie kommen auch den Umlandgemeinden der Hansestadt zu Gute, denn mit den Feuerwehren der Ämter Altenpleen und Niepars und der Freiwilligen Feuerwehr Altefähr ist der Einsatz der Berufsfeuerwehr Stralsund in Amtshilfe und auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbart. 

„Das ist ein Modell, das in unserem Land Schule machen sollte, denn damit könnte sich die Situation im Brandschutz gerade im Umfeld der großen und mittleren Städte erheblich verbessern“, ist Innenminister Lorenz Caffier überzeugt, der die Stadt Stralsund bei der Anschaffung der beiden neuen Fahrzeuge mit 334.000 EUR Fördermitteln unterstützt. „Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren und viele Feuerwehrleute arbeiten auswärts, so dass sie im Alarmfall nicht zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass die Einsatzszenarien der Feuerwehren heutzutage weit über den einfachen Wohnungsbrand hinausgehen. Deswegen brauchen wir eine hohe Einsatzbereitschaft, modernste Technik und gut ausgebildete und qualifizierte Feuerwehrleute sowie Brandschutzbedarfspläne in den Gemeinden, in denen die Risiken analysiert werden und festgelegt wird, wie diesen Risiken begegnen werden soll.“ 

Die Feuerwehren der Hansestadt Stralsund, der Ämter Altenpleen und Niepars und die Freiwillige Feuerwehr Altefähr haben seit dem Jahr 2014 ihre Einsätze analysiert. Dies umfasst die Einsatzbereitschaft tagsüber, nachts und am Wochenende. Anhand der Risikoszenarien, die auch in den Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes M-V zur Brandschutzbedarfsplanung genannt werden, ist der Bedarf für jedes denkbare Ereignis für jede Gemeinde festgelegt und welche Feuerwehren dazu alarmiert werden müssen, unabhängig von Verwaltungsgrenze. Das Ergebnis ist eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) für die Region, die von den beteiligten Feuerwehren bereits umgesetzt wird. 

„Hier stehen Verantwortungsbewusstsein und Flexibilität im Interesse der Sicherheit unserer Bürger ganz weit vorn“, lobte der Minister.