Staatssekretär Thomas Lenz vereidigt Polizeischüler: Sie übernehmen Verantwortung für unser Land

Nr.235  | 18.11.2016  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Innenstaatssekretär Thomas Lenz hat heute im „Van der Valk Resort“ in Linstow 238 angehende Polizistinnen und Polizisten vereidigt, darunter auch vier Mitglieder der Sportfördergruppe der Landespolizei.

„Die Leistung des Eides soll Ihnen besonders die Verantwortung, die Sie nun übernehmen, bewusst machen“, richtet Thomas Lenz in seinem Grußwort klare Worte an die Anwärterinnen und Anwärter. „Sie versprechen damit vor aller Öffentlichkeit, dass Sie in besonderer Weise für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten werden. Es versteht sich von selbst, dass sich für Polizisten als Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols jeglicher politischer oder religiöser Extremismus verbietet."

 

142 der heute vereidigten Anwärter haben ihre zweijährige Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt (ehemaliger mittlerer Dienst) bereits am 1. September begonnen. 96 weitere Polizeianwärterinnen und –anwärter sind seit dem 1. Oktober Fachhochschulstudenten und werden in den nächsten drei Jahren ein Bachelorstudium in der Kommissarslaufbahn absolvieren.

Die jungen Polizeischüler haben sich in einem Auswahlverfahren unter rund 1.900 Bewerberinnen und Bewerbern als die Besten im Sinne von Teamfähigkeit, Leistung, Wissen und Flexibilität durchgesetzt.

 

Staatssekretär Thomas Lenz machte in seiner Rede auch deutlich, dass es für die Polizistinnen und Polzisten im Land nicht immer einfach sein wird, die ihnen übertragenen Aufgaben zu bewältigen. „Der Polizeiberuf ist mit Gefahren verbunden wie kaum ein anderer. Gewalt und Gewaltbereitschaft begegnen uns täglich. Immer wieder wird zu Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten aufrufen oder diese ausgeübt, ob durch politische Extremisten oder Fußball-Hooligans“, erklärt Thomas Lenz. „Gewalt ist ein Problem unserer Gesellschaft, nicht nur für die Polizei. Als Polizistinnen und Polizisten können Sie Gewaltkriminalität bekämpfen, aber damit können Sie Gewalt in unserer Gesellschaft nicht beseitigen, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

 

Mit ihrem Diensteid bekräftigen die Dienstanfänger, dass sie bereit sind, sich ganz für den Dienst an der Gemeinschaft einzusetzen, auch unter Gefährdung ihrer Gesundheit, oder im Extremfall auch ihres Lebens. „Sie übernehmen Verantwortung für unser Land“, sagte Staatssekretär Lenz. „Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit werden die Menschen Mecklenburg-Vorpommerns stehen. Sie werden in Situationen geraten, in denen Ihnen Sympathie entgegen gebracht wird. Der Polizeiberuf genießt zurecht ein hohes Ansehen. Aber Sie werden auch Kritik, Unverständnis, offene Ablehnung erfahren. Ihr Handeln und Ihr Auftreten prägen das Bild der Menschen unseres Landes und seiner Polizei maßgeblich mit“.

 

Zusatzinformation:

 

§ 48 Landesbeamtengesetz (LBG) M-V Diensteid

(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

(2) Der Eid kann auch ohne die Wörter „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

(3) Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, kann er anstelle der Wörter „Ich schwöre“ die Wörter „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.

(4) In den Fällen, in denen nach § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes eine Ausnahme von § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Der Beamte hat, sofern gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist, zu geloben, dass er seine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen wird.