Innenministerium veröffentlicht Bericht zu NSU-Ermittlungen in M-V

Nr.12  | 11.01.2019  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Von den Morden und Raubüberfällen der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ in den Jahren 1998 bis 2011 war auch Mecklenburg-Vorpommern betroffen.

Dem NSU werden in M-V der Mord an einem kurdischen Dönerverkäufer in Rostock 2004 sowie zwei Banküberfälle in Stralsund in den Jahren 2006 und 2007 zugeschrieben.

Diese werden derzeit durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des hiesigen Landtages politisch aufgearbeitet. 

Die NSU-Morde waren schrecklich und eine umfassende Aufklärung der Vorkommnisse ist in unser aller Interesse.

Deshalb hat die Landesregierung stets sehr ausführlich über den jeweils aktuellen Kenntnisstand berichtet. Allein in der vergangenen Legislaturperiode stand der Innenminister den Abgeordneten in drei Landtagssitzungen Rede und Antwort zu diesem Thema. Mehrere Kleine Anfragen wurden beantwortet. Außerdem wurden dem Landtag drei Berichte über eingeleitete Veränderungen vorgelegt. 

Darüber hinaus wurde den Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen Anfang 2013 ein Informationsbrief zum NSU zugeleitet. In diesem Info-Brief wurde dargestellt, ob und inwieweit auf der Grundlage der vorliegenden Ermittlungsergebnisse Bezüge des NSU und seines Umfeldes zu Personen und Organisationen im Land Mecklenburg-Vorpommern erkennbar waren und sind und welche Ermittlungen von Polizei und Verfassungsschutz bis dahin durchgeführt wurden.

Weiterhin unterstützt die Landesregierung die parlamentarischen Untersuchungen durch die Vorlage von in ihrem Besitz befindlichen Akten, Benennung möglicher Zeugen sowie Beantwortung verschiedener Fragestellungen des Untersuchungsausschusses, soweit dies aufgrund der Rechtslage möglich und zulässig ist. 

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa M-V sind derzeit 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich mit der Fragenbeantwortung bzw. Vorbereitung von Aktenübergaben an den PUA betraut. Hinzu kommen zahlreiche weitere Angehörige der Landespolizei und anderer Landesbehörden die, neben ihren originären Aufgaben, regelmäßig an der Bearbeitung der Aufträge des PUA beteiligt sind. 

Um auch der Öffentlichkeit die umfangreichen Maßnahmen der hiesigen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem NSU transparent zu machen, hat das Ministerium für Inneres und Europa heute den letzten 70-seitigen Bericht zu den NSU-Ermittlungen in M-V veröffentlicht, der 2017 für den Innenausschuss des Landtages erarbeitetet worden war. Der 2017 dem Landtag M-V zugeleitete und heute veröffentlichte Bericht stellt insofern eine Aktualisierung des damaligen Informationsbriefes aus dem Jahr 2013 dar. 

Der Bericht spiegelt den dem Ministerium für Inneres und Europa M-V vorliegenden wesentlichen Erkenntnisstand sowie die von Dienststellen außerhalb von M-V freigegebenen Informationen mit Stand April 2017 wider.

Teilweise erfolgten in dem nun veröffentlichten Bericht Schwärzungen, die aufgrund des gebotenen polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Methodenschutzes sowie der Wahrung von Persönlichkeitsrechten zwingend nötig waren. 

Da die Strafverfahren zu dem Mord in Rostock sowie den Banküberfällen in Stralsund nach der Enttarnung des NSU im November 2011 durch den Generalbundesanwalt übernommen wurden verfügt dieser über weitergehende Informationen. Aufgrund des mit der Verfahrensübernahme einhergehenden Wechsels der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungskompetenz auf den GBA sowie dem vor dem Oberlandesgericht München durchgeführten, noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen, Gerichtsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des NSU unterliegt die Auskunftserteilung zum aktuellen Verfahrenstand ausschließlich dem GBA bzw. dem OLG München.