Bundesteilhabegesetz
Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Dezember 2016 wurde die gesetzliche Reform der Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen treten gestuft zwischen 2017 und 2023 in Kraft. Sie bringen weitreichende, teilweise erhebliche Veränderungen mit sich. Mit dem BTHG werden Neuerungen eingeführt, die den Prozess von der Bedarfsermittlung über die Finanzierung bis zur Leistungserbringung verändern. Das Land hat die Aufgabe, den Umsetzungsprozess gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen, den Leistungserbringern und den Leistungsträgern zu gestalten. Ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des BTHG geht es darum, die Weichen für Mecklenburg-Vorpommern so zu stellen, dass dieses Ziel verwirklicht werden kann. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat daher mit den beteiligten Akteuren wesentliche inhaltliche Schwerpunkte auf einem Fachtag am 30. Juni 2017 in Schwerin beleuchtet und mit ihnen diskutiert. Die Fachvorträge können auf dieser Seite eingelesen werden.
Fachbeiträge
Bezeichnung | Format | Größe |
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Fachtag Bundesteilhabegesetz - Einführungsvortrag | 0,44 MB | |
Fachtag Bundesteilhabegesetz Block 1 - Einheitliche Bedarfsfeststellung in Mecklenburg-Vorpommern | 1,06 MB | |
Fachtag Bundesteilhabegesetz Block 2
- Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt |
0,44 MB | |
Fachtag Bundesteilhabegesetz Block 3a
- Andere Leistungsanbieter - § 60 SGB IX - Budget für Arbeit - § 61 SGB IX |
0,44 MB | |
Fachtag Bundesteilhabegesetz Block 3b - Persönliche Assistenz | 0,43 MB | |
Fachtag Bundesteilhabegesetz Block 4 - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung - § 32 SGB IX | 1,06 MB | |
Fachtag Bundesteilhabegesetz Block 5
- Verhältnis der Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege - Gemeinschaftliche Leistungserbringung |
0,49 MB |