Stiftung Anerkennung und Hilfe

Aufarbeitung, Anerkennung und Unterstützung für Betroffene

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Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ ist zum 1. Januar 2017 vom Bund, von den Ländern und von den Kirchen errichtet worden. Sie unterstützte Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

Dieses Hilfeangebot bestand auch für Menschen, die zwischen 1949 und 1975 in einer Einrichtung der damaligen Bundesrepublik untergebracht waren. In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe bei der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtet. Die Arbeit der Stiftung endete am 31. Dezember 2022. Zu ihren Aufgaben gehörten:

  • die öffentliche Anerkennung des erfahrenen Leids und erlebten Unrechts,
  • die individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch mit den Beraterinnen und Beratern der Anlauf- und Beratungsstellen und Unterstützung durch finanzielle Hilfe sowie
  • die wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Verhältnisse und Geschehnisse in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie.

Die Landesbeauftragte und die Anlauf- und Beratungsstelle haben große Anstrengungen unternommen, um möglichst viele Anspruchsberechtigte und ihre Angehörigen bzw. ihnen Nahestehende zu erreichen. Bis zum Meldeschluss am 30. Juni 2021 hatten sich insgesamt 2.050 Menschen an die Anlauf- und Beratungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern gewandt. Mit 1.828 Antragstellenden konnten persönliche Gespräche geführt werden. Hiervon haben 1.304 Gespräche im eigenen Wohnumfeld der Betroffenen stattgefunden, was während der Corona-Zeit zum Teil mit besonderen organisatorischen Herausforderungen verbunden war. 1.617 Antragstellende erhielten Anerkennungs- bzw. Unterstützungsleistungen in Form einer einmaligen Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Rentenersatzleistungen in Höhe von 3.000 bzw. 5.000 Euro wurden an 175 Betroffene gezahlt. 

Während der Laufzeit der Stiftung Anerkennung und Hilfe von 2017 bis 2022 sind in Mecklenburg-Vorpommern an 1.638 Betroffene Leistungen in einer Gesamthöhe von über 15 Millionen Euro ausgezahlt worden. Bundesweit wurden insgesamt knapp 245 Millionen Euro an 23.837 Betroffene gezahlt.

Obwohl die Arbeit der Stiftung Anerkennung und Hilfe inzwischen beendet ist, können sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Arbeit der Stiftung oder auch zur Schicksalsklärung an die Behörde des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wenden, auch wenn Leistungen der Stiftung nun nicht mehr möglich sind.

Publikationen und Dokumente