Fortschreibung


Grafik zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms
Grafik: PLANET IC GmbH
Grafik zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms
Grafik: PLANET IC GmbH
Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP) aus dem Jahr 2005 wird fortgeschrieben. Grundlage hierfür ist das Landesplanungsgesetz. Diese Fortschreibung ist ein komplexes mehrstufiges Verfahren, in dem auch die Öffentlichkeit zweimal beteiligt wird. Die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens bezieht sich auch auf den Umweltbericht, der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum LEP erstellt werden muss.
Beide Beteiligungsstufen sind zwischenzeitlich abgeschlossen, mit der Abwägung der rund 500 eingegangenen Stellungnahmen der zweiten Stufe wurde begonnen. Alle Dokumente einschließlich der Abwägungsdokumentationen beider Stufen des Beteiligungsverfahrens werden nach Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung unter www.raumordnung-mv.de veröffentlicht.
Erste Beteiligungsstufe
Fragen und Antworten
Was ist das Landesraumentwicklungsprogramm?
Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (kurz LEP M-V), bestehend aus Text und Karte, enthält die verbindlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, die das ganze Land einschließlich des Küstenmeeres betreffen. Es koordiniert Raumansprüche einzelner Fachplanungen und stellt die anzustrebende geordnete Entwicklung des Raumes dar, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens, die Siedlungsstruktur, den Verkehr, die gewerbliche Wirtschaft, den Fremdenverkehr, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und die Energiewirtschaft.
Wie läuft der Fortschreibungsprozess ab und wie lange dauert er?
Die Fortschreibung des LEP M-V 2016 dauerte gut zwei Jahre, umfasste die Erstellung des Fortschreibungsentwurfes, eines Umweltberichtes, die Abstimmungen mit den Ministerien, den Kreisen und Gemeinden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und vielen weiteren Akteuren.
Wer führt den Fortschreibungsprozess durch?
Die Fortschreibung des LEP M-V wird durch die oberste Landesplanungsbehörde im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung durchgeführt.
Wer wird im Fortschreibungsprozess beteiligt?
Im Zuge der Fortschreibung ist gemäß § 7 Absatz 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) zwei Stufen eines umfassenden Beteiligungsverfahrens, einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung, durchzuführen. Die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens (§ 7 Absatz 3 LPlG) bezieht sich auch auf den Umweltbericht, der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Landesraumentwicklungsprogramm erstellt werden muss.
Wie werden Einwände und Vorschläge aus den Beteiligungsverfahren behandelt?
Die Einwände und Vorschläge werden durch die oberste Landesplanungsbehörde inhaltlich ausgewertet und in eine so genannte Abwägungsdatenbank eingestellt. Aus dieser geht hervor, wie und aus welchen Gründen mit den Einwänden und Vorschlägen umgegangen worden ist. Eine Abwägungsdokumentation ist nach Auswertung aller eingegangenen Hinweise ebenfalls für jedermann zugänglich über die Homepage des Ministeriums.
Wie wird der Fortschreibungsprozess abgeschlossen?
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der abschließenden Stufe des Beteiligungsverfahrens wird das LEP M-V final überarbeitet und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verbindlichkeitserklärung erfolgt durch Landesverordnung. Zum Abschluss des Fortschreibungsprozess erfolgt die Bekanntmachung des fortgeschriebenen LEP M-V einschließlich Angaben darüber, mit welchen Ergebnissen die Umweltprüfung für das Programm abgeschlossen wurde, im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes. Mit dieser Veröffentlichung erlangt das fortgeschriebene LEP M-V Gültigkeit.
Welche rechtlichen Folgen hat das LEP M-V?
Das Landesraumentwicklungsprogramm entfaltet Bindungswirkung
- gegenüber Behörden des Bundes und der Länder, kommunalen Gebietskörperschaften, bundes-unmittelbaren und der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie
- gegenüber anderen Stellen, die im Auftrag des Bundes tätig sind und gegenüber Personen des Privatrechts bei der Durchführung raumbedeutsamer Vorhaben als auch in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.