Tourismusorte und Tourismusregionen in Mecklenburg-Vorpommern


Nachhaltig Natur erleben in Mecklenburg-Vorpommern
© TMV/Tiemann
Nachhaltig Natur erleben in Mecklenburg-Vorpommern
© TMV/Tiemann
Die Anerkennung von Tourismusorten und Tourismusregionen gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Seit der Änderung des Kurortgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2021 können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, um die Prädikate "Tourismusort" und "Tourismusregion" bewerben. Die jeweils notwendigen Voraussetzungen und das Anerkennungsverfahren sind in der aktuellen Fassung des Kurortgesetzes M-V (letzte Änderung vom 8. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 764)) festgeschrieben.
Vorteil der gästebasierten Kurabgabe


Urlaub für alle im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern
© TMV/Ulrich
Urlaub für alle im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern
© TMV/Ulrich
Die beiden Prädikate eröffnen neue Finanzierungsmöglichkeiten für die touristische Entwicklung des Urlaubslandes Mecklenburg-Vorpommern: Die Berechtigung zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe ermöglicht Orten eine bessere Finanzierungsgrundlage für die touristische Entwicklung, wie beispielsweise die Verbesserung des touristischen Mobilitätsangebotes. Gleichzeitig unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit dem bundesweit einmaligen Prädikat "Tourismusregion" die orts-, gemeinde- und ämterübergreifende Zusammenarbeit. Zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe sind weiterhin nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.
Die Gäste in Mecklenburg-Vorpommern sind über die Gemeinde- und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die Region erleben und erwarten zu Recht ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau, was die touristischen Basisleistungen betrifft – auch außerhalb der Kur- und Erholungsorte. Damit Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt, müssen die Infrastruktur, die Mobilität und die Qualität nachhaltig verbessert werden.
Kontakt
Referat 260 – Tourismus



