Photovoltaik (PV)

Die Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) durch die Bundesregierung im Jahre 2022 sieht für die Zeit ab 2024 einen deutlich verstärkten Ausbau der installierten Leistung von Solaranlagen vor. Zugleich wurde durch Änderungen baurechtlicher Vorschriften auf Bundesebene die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik erleichtert. Die Steigerung der installierten Leistung soll dabei durch einen Zubau von Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden mindestens im Umfang des Zubaus von Solaranlagen auf Freiflächen oder auf, an oder in baulichen Anlagen erfolgen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwand sind (§ 4 Satz 3 EEG).

Mit einer vom Wirtschaftsministerium beauftragten Potenzialanalyse sollte das in Mecklenburg-Vorpommern vorhandene Ausbaupotential sowohl für Freiflächen-Photovoltaikanlagen als auch für Dach-Photovoltaikanlagen untersucht werden. Die Untersuchungen und Analysen wurden im Jahr 2024 auf der Grundlage der vorliegenden Daten durchgeführt.

Die Auswertung der Daten hat ergeben, dass Dach-Photovoltaik allein nicht ausreichen wird, um die Ausbauziele zu erreichen. Zugleich zeigt die Studie Flächenpotentiale auf, die einen weiteren Zubau der Photovoltaik durch Freiflächenanlagen ermöglichen.

Die Handlungsempfehlungen und Ergebnisse sollen zudem bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms als ein Ansatz Beachtung finden.