Kur- und Erholungsorte in Mecklenburg-Vorpommern

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Die Seele baumeln lassen - ganz einfach in den vielen Kurorten des Landes

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Die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Städte und Gemeinden einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort stellen. Dazu sind je nach angestrebter Artbezeichnung (Heilbad, Luftkurort, Seebad etc.) bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die im Kurortgesetz MV (Bekanntmachung 29. August 2000) festgelegt sind.

Nach Eingang der Antragsunterlagen und verschiedener Gutachten (z. B. über die örtliche Immissionsbelastung einschließlich Lärmbelastung und Luftqualität, Analyse der örtlichen Heilmittel, Klimagutachten) wird über die Entscheidung der Verleihung des beantragten Prädikats im Beirat für Kur- und Erholungsorte beraten. Der Beirat für Kur- und Erholungsorte soll aufgrund seiner interdisziplinären Zusammensetzung auch dazu beitragen, die kurörtliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern voranzutreiben.

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In Mecklenburg-Vorpommern haben bisher 73 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten. Davon wurden zwei als Heilbad, fünf als Seeheilbad, drei als Luftkurort, zwei als Kneipp-Kurort, 26 als Seebad und 36 als Erholungsort prädikatisiert. Bad Sülze ist ein Ort mit Peloidkurbetrieb. Zwei Gemeinden tragen mehr als ein Prädikat. Göhren auf der Insel Rügen ist sowohl Seebad als auch ein Kneipp-Kurort. Die Feldberger Seenlandschaft trägt den Titel Kneipp-Kurort und Erholungsort.

Eine aktuelle Auflistung aller Kur- und Erholungsorte in MV finden Sie auch unter „Publikationen und Dokumente“.

Für Kommunen, die eine Anerkennung nach Kurortgesetz bzw. eine höhere Prädikatisierung aufgrund einer erfolgreichen touristischen Entwicklung anstreben, steht die Anerkennungsbehörde auch beratend zur Verfügung.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stabsstelle Tourismus
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Leiter der Stabsstelle Tourismus
Gerd Lange
Telefon: 0385-588 15800

Publikationen und Dokumente

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)
Änderung der Bekanntmachung über anerkannte Kur- und Erholungsorte in M-V

Stand: 05.09.2022

Änderung der Bekanntmachung über anerkannte Kur- und Erholungsorte in M-V

Stand: 19.07.2022

Kur- und Erholungsorte in Mecklenburg-Vorpommern

Stand: August 2022