Kur- und Erholungsorte in Mecklenburg-Vorpommern

Mooranwendung in Bad Sülze (Ort mit Peloidkurbetrieb)Details anzeigen
Mooranwendung in Bad Sülze (Ort mit Peloidkurbetrieb)

Mooranwendung in Bad Sülze

Mooranwendung in Bad Sülze

Die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Städte und Gemeinden einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort stellen. Dazu sind je nach angestrebter Artbezeichnung (Heilbad, Luftkurort, Seebad etc.) bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die im Kurortgesetz MV (Bekanntmachung 29. August 2000, siehe Download unter „Publikationen und Dokumente“) festgelegt sind.

Kneipp-Kurbehandlung im  Kneipp-Kurort GöhrenDetails anzeigen
Kneipp-Kurbehandlung im  Kneipp-Kurort Göhren

Kneipp-Kurbehandlung im Kneipp-Kurort Göhren

Kneipp-Kurbehandlung im Kneipp-Kurort Göhren

Bei der Anerkennung von Heilbädern, Kur- und Erholungsorten sind die allgemein anerkannten Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. unter dem Aspekt der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit und die Belange der Bau- und Raumordnung zu beachten (ebenfalls unter „Publikationen und Dokumente zu finden).

Nach Eingang der Antragsunterlagen und verschiedener Gutachten (z. B. über die örtliche Immissionsbelastung einschließlich Lärmbelastung und Luftqualität, Analyse der örtlichen Heilmittel, Klimagutachten) wird über die Entscheidung der Verleihung des beantragten Prädikats im Beirat für Kur- und Erholungsorte beraten. Der Beirat für Kur- und Erholungsorte soll aufgrund seiner interdisziplinären Zusammensetzung auch dazu beitragen, die kurörtliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern voranzutreiben.

Kur- und Heilwald im Ostseebad HeringsdorfDetails anzeigen
Kur- und Heilwald im Ostseebad Heringsdorf

Kur- und Heilwald im Ostseebad Heringsdorf

Kur- und Heilwald im Ostseebad Heringsdorf

In Mecklenburg-Vorpommern haben bisher 76 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort nach dem Kurortgesetz erhalten. Davon wurden zwei als Heilbad, fünf als Seeheilbad, vier als Luftkurort, zwei als Kneipp-Kurort, 31 als Seebad und 37 als Erholungsort prädikatisiert.

Bad Sülze ist ein Ort mit Peloid-Kurbetrieb. Mehrere Gemeinden tragen mehr als ein Prädikat. Dazu gehören unter anderem Göhren auf der Insel Rügen mit den Titeln Seebad und Kneipp-Kurort. Die Feldberger Seenlandschaft ist sowohl ein Kneipp-Kurort als auch ein Erholungsort.

Eine aktuelle Auflistung aller staatlich anerkannten Gemeinden in M-V finden Sie auch unter „Publikationen und Dokumente“.

Für Kommunen, die eine Anerkennung nach Kurortgesetz bzw. eine höhere Prädikatisierung aufgrund einer erfolgreichen touristischen Entwicklung anstreben, steht die Anerkennungsbehörde auch beratend zur Verfügung.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Wirtschafts- und Technologieförderung, maritime Wirtschaft und Tourismus
Referat 260 – Tourismus
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Referatsleiter
Gunnar Bauer
Telefon: 0385-588 15260

Publikationen und Dokumente

Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)
Kur- und Erholungsorte sowie Tourismusorte- und regionen in Mecklenburg-Vorpommern

Stand: April 2026

Übersichtskarte prädikatisierte Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Stand: April 2026

Begriffsbestimmungen / Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte – einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen – sowie für Heilbrunnenbetriebe und Heilquellen

14. Auflage

Herausgeber:
Deutscher Heilbäderverband e.V.
Deutscher Tourismusverband e.V.