Europäischer Sozialfonds in Mecklenburg-Vorpommern

Aus dem ESF wird der ESF+!

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), wenn es um die Unterstützung von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten geht. Gefördert werden wirtschaftliche und soziale Maßnahmen, die zur Verringerung der Armut, Stärkung der Bildung und Sicherung von Beschäftigung beitragen.
Für die Strukturfondsförderperiode 2021 bis 2027 wird aus dem ESF der ESF Plus (ESF+). Das „Plus“ im Namen ergibt sich, weil unter dem Dach des ESF nun vier bisher separate EU-Förderschienen vereinigt wurden.

Seit vielen Jahren profitiert Mecklenburg-Vorpommern über den Europäischen Sozialfonds von Fördermitteln, mit denen die Beschäftigung von Menschen, die Stärkung der Bildung und die Bekämpfung der Armut in Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Für das ESF Plus Programm 2021 bis 2027 stehen Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 556,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon 333,8 Millionen Euro ESF+-Mittel. Aus dem übergeordneten politischen Ziel, ein sozialeres und inklusiveres Europa zu schaffen, setzt Mecklenburg-Vorpommern mit seinem ESF Plus Programm auf drei Handlungsfelder:


1. „Fachkräfte sichern – Arbeitsmarktpotenziale von Frauen besser ausschöpfen – Strukturwandel gestalten“,
2. „Bildungsbenachteiligungen abbauen – Schulerfolge verbessern“,
3. „Soziale Inklusion fördern – Demokratie und Toleranz stärken“.

Was ist die ESF-Fondsverwaltung und wofür ist diese zuständig?

Die Fondsverwaltung für den ESF in Mecklenburg-Vorpommern ist im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit angesiedelt. Sie hat in Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern das ESF Plus Programm für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet, prüft die strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel, plant, koordiniert und steuert den Mitteleinsatz und überwacht die Umsetzung der mit ESF+-Mitteln finanzierten Fördermaßnahmen. Darüber hinaus wird regelmäßig Bericht an die Europäische Kommission über den Stand der Umsetzung des ESF in Mecklenburg-Vorpommern erstattet. Die ESF-Fondsverwaltung ist für alle an der Umsetzung des ESF beteiligten Stellen Ansprechpartner bei grundsätzlichen Fragen zur ESF-Förderung.

Was wird über den ESF+ konkret gefördert?

Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) unter www.lagus.mv-regierung.de und bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) unter www.gsa-schwerin.de.

Sollten Sie Fördermittel der Europäischen Union erhalten, so regeln zahlreiche rechtliche Bestimmungen der EU die Informations- und Kommuni­kations­maß­nahmen der geförderten Vorhaben und Projekte. Hier können Sie sich über die Informationspflichten der Begünstigten des EFRE und des ESF informieren.

Publikationen und Dokumente

Regelungen der ESF-Fondsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zum Umgang mit den Auswirkungen verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Projektumsetzungen im Rahmen des Operationellen Programms des ESF in Mecklenburg-Vorpommern

(Schreiben vom 19. März 2020)

Verlängerung der Geltungsdauer der „Regelungen der ESF-Fondsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zum Umgang mit den Auswirkungen verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Projektumsetzungen im Rahmen des Operationellen Programms des ESF in Mecklenburg-Vorpommern vom 19. März 2020

(Schreiben vom 17. April 2020)

Weitere Verlängerung der Geltungsdauer der „Regelungen der ESF-Fondsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zum Umgang mit den Auswirkungen verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Projektumsetzungen im Rahmen des Operationellen Programms des ESF in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 19. März 2020, in der Fassung vom 17. April 2020

(Schreiben vom 25. Juni 2020)

Information der ESF-Fondsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zum Umgang mit den Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Projektumsetzung im Rahmen des Operationellen Programms des ESF in Mecklenburg-Vorpommern

(Schreiben vom 02. November 2020)

Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung von Personalausgaben bei Arbeitsausfall aufgrund der Coronaepidemie

(Schreiben vom 20. März 2020)

Verlängerung der Geltungsdauer der „Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung von Personalausgaben bei Arbeitsausfall aufgrund der Coronaepidemie“

(Schreiben vom 25. Juni 2020)

Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Anerkennung des Unterrichts in Online-Form bei Qualifizierungsmaßnahmen, bei denen Präsenzveranstaltungen aufgrund der Coronapandemie nicht stattfinden können im Rahmen der Abrechnung der Zuwendung/des Bildungsschecks

(Schreiben vom 09. April 2020)

Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Nachholung von aufgrund der Coronapandemie ausgefallenen Unterweisungstagen in den Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von Auszubildenden im Handwerk

(Schreiben vom 01. April 2020)

Ergänzende Festlegung zu den Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Nachholung von aufgrund der Coronapandemie ausgefallenen Unterweisungstagen in den Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von Auszubildenden im Handwerk

(Schreiben vom 20. April 2020)

Erweiterte Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Nachholung von aufgrund der Coronapandemie ausgefallenen Unterweisungstagen in den Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von Auszubildenden im Handwerk

(Schreiben vom 22. Juni 2020)

Verlängerung der erweiterten Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Nachholung von aufgrund der Coronapandemie ausgefallenen Unterweisungstagen in den Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von Auszubildenden im Handwerk

(Schreiben vom 28. September 2020)

Ergänzende Festlegung der ESF-Fondsverwaltung zur Nachholung von aufgrund der Coronapandemie ausgefallenen Unterweisungstagen in den Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von Auszubildenden im Handwerk

(Schreiben vom 19. Januar 2021)

Verlängerung und Ergänzung der Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Nachholung von aufgrund der Coronapandemie ausgefallenen Unterweisungstagen in den Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von Auszubildenden im Handwerk

(Schreiben vom 09. Juni 2021)

Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Nachholung von aufgrund der Coronapandemie ausgefallenen Unterweisungstagen in den Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von Auszubildenden im Agrarbereich

(Schreiben vom 02. April 2020)

Verlängerung der Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Nachholung von aufgrund der Coronapandemie ausgefallenen Unterweisungstagen in den Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von Auszubildenden im Agrarbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern

(Schreiben vom 20. Januar 2021)

Festlegungen für die Zustimmung der ESF-Fondsverwaltung zur Durchführung von anteilig vom ESF, den Jobcentern bzw. dem Zugelassenen Kommunalen Träger (ZKT) finanzierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in alternativer Durchführungsform

(Schreiben vom 22. April 2020)

Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Flexibilisierung von Nachweispflichten für Unternehmensberatungen aufgrund der Coronapandemie

(Schreiben vom 28. Mai 2020)

Verlängerung der Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Flexibilisierung von Nachweispflichten für Unternehmensberatungen aufgrund der Coronapandemie

(Schreiben vom 16. Oktober 2020)

Verlängerung der Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Flexibilisierung von Nachweispflichten für Unternehmensberatungen aufgrund der Coronapandemie

 (Schreiben vom 09. Juni 2021)

Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung der Förderung der Freiwilligen Jahre (FÖJ und FSJ) bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Teilnahmetagen aufgrund der Coronapandemie

(Schreiben vom 30. März 2020)

Verlängerung der Geltungsdauer der „Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung der Förderung der Freiwilligen Jahre (FÖJ und FSJ) bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Teilnahmetagen aufgrund der Coronapandemie“ vom 30. März 2020

(Schreiben vom 01. Juli 2020)

Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung der Förderung der Freiwilligen Jahre (FÖJ und FSJ) im Zusammenhang mit der Coronapandemie

(Schreiben vom 09. November 2020)

Verlängerung der Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung der Förderung der Freiwilligen Jahre (FÖJ und FSJ) im Zusammenhang mit der Coronapandemie

(Schreiben vom 03. März 2021)

Weitere Verlängerung der Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung der Förderung der Freiwilligen Jahre (FÖJ und FSJ) im Zusammenhang mit der Coronapandemie

(Schreiben vom 31. August 2021)

Weitere Verlängerung der Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung der Förderung der Freiwilligen Jahre (FÖJ und FSJ) im Zusammenhang mit der Coronapandemie

(Schreiben vom 27. Januar 2022)

Weitere Verlängerung der Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung der Förderung der Freiwilligen Jahre (FÖJ und FSJ) im Zusammenhang mit der Coronapandemie

(Schreiben vom 25. April 2022)

Festlegung der ESF-Fondsverwaltung zur Abrechnung der Förderung der Freiwilligen Jahre (FÖJ und FSJ) im Zusammenhang mit der Coronapandemie für die Strukturfondsförderperiode 2021 bis 2027

(Schreiben vom 09. September 2022)