Förderung der Einstellung von Hochschulabsolventen mit technischem Abschluss

Das Wirtschaftsministerium unterstützt kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz bei der zusätzlichen Einstellung von Hochschulabsolventen mit technischem Hochschulabschluss. Damit sollen Unternehmen bei einer qualitativen Verbesserung ihrer vorhandenen Personalstruktur unterstützt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Betrieben durch die Entwicklung bzw. die Einführung neuer, verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu erhalten und weiter auszubauen. Zusätzliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten können durch die qualitative Verbesserung der Personalstruktur in den Unternehmen voran gebracht werden.

Unterstützung der Einstellung von qualifiziertem Personal

Bei der geförderten Personalstelle muss es sich um ein unbefristetes und zusätzliches - zum bisher schon vorhandenen Personal mit technischem Hochschulabschluss - Beschäftigungsverhältnis handeln, das tarifgleich vergütet wird. Die Lohnkostenförderung für den neuen Mitarbeiter/die neue Mitarbeiterin kann nur erfolgen, wenn es sich um eine Ersteinstellung oder um eine Einstellung nicht später als drei Jahre nach Hochschulabschluss handelt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und wird in den ersten 12 Monaten auf maximal 30.000 Euro und in den folgenden 12 Monaten auf maximal 15.000 Euro je geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt. Die Förderung erfolgt aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Umstrukturierungsprozess in Unternehmen vorantreiben

Von der Förderung auf der Grundlage der neuen Richtlinie können grundsätzlich kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz profitieren, die in der Regel seit fünf Jahren in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind. In der gewerblichen Wirtschaft vollzieht sich in vielen Bereichen gerade ein enormer Umstrukturierungsprozess beispielsweise im Bereich der Digitalisierung. Damit kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung dieser Anforderungen mithalten können, sollen sie bei der Einstellung von zusätzlichem technischem Personal Unterstützung erhalten. Dadurch können diese Unternehmen attraktive Einstellungsvoraussetzungen bieten.

Anträge können beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Publikationen und Dokumente

Richtlinien

Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung

Stand: 13.08.2018