Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Als spezifische Form des Rechtsschutzes sieht das geltende Recht ein besonderes Verfahren zur Nachprüfung der Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber vor. Voraussetzung ist unter anderem, dass der jeweilige Auftragswert den maßgeblichen EU-Schwellenwert erreicht. Die Nachprüfung ist Aufgabe der bundesrechtlich vorgesehenen und geregelten Vergabekammern.
Die Zuständigkeit der
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Vergabekollegium
Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind wie folgt besetzt:
Vorsitzende der 1. Vergabekammer sind abwechselnd: Norbert Müller-Tillmann und Dr. Tom Schmidt
Vorsitzende der 2. Vergabekammer: Henrike von Nicolai
Vorsitzende der 3. Vergabekammer: Dr. Edith Nolte
Hinweis zur Erreichbarkeit der Vergabekammern
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit der Übermittlung des Antrages an den Auftraggeber ausgelöst (§ 169 Absatz 1 GWB).
Kontakt
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