Regionalplanung

Die Regionalplanung ist ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der hochstufigen landesplanerischen Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm. Sie ist Teil der übergeordneten und zusammenfassenden Landesplanung in einer Region. Sie trifft gegenüber der Landesplanung räumlich konkretere Festlegungen. Dabei soll sie jedoch nicht in die Entscheidungskompetenzen der Gemeinden eingreifen. Damit liegt die Regionalplanung im Spannungsfeld zwischen Landesplanung, Fachplanung und kommunaler Bauleitplanung. Denn sie muss einerseits die Vorgaben der Landesplanung beachten und für die Region konkretisieren, andererseits die Belange der Fachplanung und die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden berücksichtigen, diese nach sorgfältiger Prüfung gegeneinander und untereinander abwägen und das Ergebnis in die Regionalpläne einstellen.

Die Ämter für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) sind sowohl staatliche untere Landesplanungsbehörde als auch Geschäftsstelle des kommunal verfassten Regionalen Planungsverbandes. Beratung, Information, Moderation und Mediation zu landes- und regionalplanerischen Sachständen sind wichtige Bestandteile der Arbeit der Ämter für Raumordnung und Landesplanung.