Landesplanerische Stellungnahmen
Auch außerhalb der Raumordnungsverfahren sind die Landesplanungsbehörden in raumverträgliche Abstimmungen einzelner Planungen und Maßnahmen eingebunden, da die Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Einzelfall oft der Interpretation im Hinblick auf konkrete Raumgegebenheiten bedürfen.
Beispiele für solche Gelegenheiten sind Bauleitplanungen von Gemeinden und Planungen und Entscheidungen von Fachbehörden wie die Festlegung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten.



