Ladenöffnung
Regelung der Öffnungszeiten für Mecklenburg-Vorpommern
Am 01.02.2024 ist das neue Öffnungszeitengesetz (ÖffZG M-V) in Kraft getreten. Dieses löst das bisher geltende Ladenöffnungsgesetz ab. Veröffentlicht ist das Öffnungszeitengesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 1 vom 19.01.2024, Seite 4.
Das Öffnungszeitengesetz ermächtigt, Sonderöffnungszeiten in Welterbestädten, die ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, und in Gemeinden, Gemeindeteilen oder –zusammenschlüssen (Tourismusregionen), die nach dem Kurortgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, für die dort gelegenen Verkaufsstellen durch Verordnung zu regeln. Die neue Öffnungszeitenverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 5 vom 28.02.2025, Seite 105, veröffentlicht.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung kommt die Übergangsregelung des § 11 ÖffZG M‑V zum Tragen. Damit gilt die Verordnung zunächst für diejenigen Orte, die bereits unter die Bäderverkaufsverordnung (Anlagen 1 und 2 der BädVerkVO) fielen. Während der Übergangszeit, die maximal zwölf Monate beträgt, wird nach Maßgabe der Verordnung durch das Wirtschaftsministerium eine Ortsliste erstellt. Hierfür ist festzustellen, in welchen Orten ein besonders hohes Tourismusaufkommen zu verzeichnen ist. Die Verordnung sieht in diesem Zusammenhang die Auswertung allgemein verfügbarer Daten des Statistischen Landesamts und alternativ eine individuelle, ortsbezogene Nachweisführung vor. Der Entwurf der Ortsliste wird zeitnah auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums bekannt gegeben, um die anerkannten Orte frühzeitig zu informieren und bei Bedarf eine ortsbezogene Nachweisführung zu ermöglichen.
Durch das Inkrafttreten der Öffnungszeitenverordnung tritt die Bäderverkaufsverordnung außer Kraft.