Landesplanungsbeirat

Laut Landesplanungsgesetz wird zur Mitwirkung an den Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung ein Landesplanungsbeirat gebildet. Der Landesplanungsbeirat hat die Aufgabe, die oberste Landesplanungsbehörde in grundsätzlichen Fragen, insbesondere bei der Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms, zu beraten. Die oberste Landesplanungsbehörde unterrichtet den Landesplanungsbeirat über grundsätzliche Fragen der Landesplanung.

Den Vorsitz führt der für Raumordnung und Landesplanung zuständige Landesminister. Die Mitglieder des Beirates werden durch unten genannten Parteien, Organisationen, Interessenverbände und Einrichtungen vorgeschlagen und vom Raumordnungsminister für die Dauer einer Wahlperiode des Landtages berufen.

Dem Landesplanungsbeirat gehören außer der Person, die den Vorsitz führt, und den vier aus der Mitte des Landtags gewählten Personen eine Vertretung der folgenden Institutionen an:

  • je eine der kommunalen Landesverbände,
  • der Industrie- und Handelskammern,
  • der Handwerkskammern,
  • des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern,
  • der Gewerkschaften,
  • der Landesvereinigung Mecklenburg-Vorpommern der Arbeitgeberverbände,
  • je eine der Universitäten Rostock und Greifswald,
  • der Fachhochschulen,
  • der anerkannten Naturschutzvereinigungen,
  • des Landesfremdenverkehrsverbandes,
  • des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege,
  • der Kirchen,
  • des für die Gleichstellung zuständigen Ministeriums,
  • je eine der regionalen Planungsverbände.

Publikationen und Dokumente

Zusammensetzung des Landesplanungsbeirates der 8. Wahlperiode