Über das Tarifregister

Was macht das Tarifregister?

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Das Tarifregister des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert Tarifverträge, die für den räumlichen Geltungsbereich des Landes gültig sind. Das Tarifregister erteilt über folgende Aspekte Auskunft:
• das Bestehen oder Nichtbestehen eines Tarifvertrages,
• das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlicherklärung,
• einzelne inhaltliche Bestimmungen des Tarifvertrages.
Es besteht hingegen keine Verpflichtung, Auskunft über den Inhalt von Tarifverträgen zu geben. Anfragen über einzelne Regelungsgegenstände eines Tarifvertrages werden jedoch durch das Tarifregister beantwortet.
Da Tarife nicht für Berufe oder Tätigkeiten, sondern für Wirtschaftsbereiche / Branchen abgeschlossen werden, ist für eine mögliche Tarifauskunft die Angabe des Wirtschaftsbereiches / der Branche unbedingt erforderlich.

Was macht das Tarifregister nicht?

Das Tarifregister erteilt generell keine Auskünfte:
• zu Haustarifverträgen,
• aus den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst (BAT, MTB, MTL, TVöD, TV-L etc.),
• aus Tarifverträgen der Deutschen Bahn AG, der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom und der Krankenkassen.

Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden vom Tarifregister des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Tarifverträge weitergegeben. Eine Rechtsberatung darf aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nicht gegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie an sonstige dafür autorisierte Stellen. Wenn Sie Gewerkschafts- oder Arbeitgeberverbandsmitglied sind, können Sie sich auch an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband wenden.

Wann gelten tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen?

Ein gesetzlicher Anspruch auf die tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen nach dem Tarifvertragsgesetz besteht nur,
• wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Mitglied des Arbeitnehmerverbandes bzw. der Gewerkschaft ist, welche die Tarifverträge abgeschlossen haben,
• wenn im Arbeitsvertrag ganz oder teilweise auf einen Tarifvertrag verwiesen wird,
• wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist,
vorausgesetzt, dass das betreffende Arbeitsverhältnis auch unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt.

Wo erhalte ich Einsicht in für mich geltende Tarifverträge?

Nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

Tarifgebundene Arbeitnehmer erhalten den Tarifvertrag über ihre Gewerkschaft.

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge können von den betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegen Erstattung der Selbstkosten bei den Tarifvertragsparteien angefordert werden (§ 9 Durchführungsverordnung zum Tarifvertragsgesetz).

Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarife wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt. Dieses steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Download zur Verfügung (siehe Informationen des BMAS). Tarifverträge, z. B. für den öffentlichen Dienst und das Baugewerbe, sind außerdem im Buchhandel erhältlich.

Tarifliche Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg-Vorpommern

Die unter sonstige Dokumente aufgeführte Übersicht auf dieser Seite enthält die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg-Vorpommern für die wichtigsten Tarifbereiche und Branchen. Die Höhe der Ausbildungsvergütungen wurde aus den im Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern vorliegenden Tarifverträgen entnommen.

Ein Rechtsanspruch auf tarifliche Ausbildungsvergütungen besteht nur für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, bei Vorliegen eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages oder bei einzelvertraglicher Abrede über einen bestimmten Tarifvertrag.

Die Aktualität dieses Verzeichnisses richtet sich nach dem Eingang der Tarifverträge. Das Tarifregister wird beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit geführt.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 – Arbeit und Fachkräfte, ESF, EFRE
Referat 310 - Fachkräftestrategie, Zukunft der Arbeit, Unternehmensgründungen
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Tarifregister
Diana Petrak
(Ansprechpartnerin Tarifregister)
Telefon: 0385-588 15999 (montags bis freitags von 10.00 bis 11.30 Uhr)
Telefax: 0385-588 485 5519

Sie haben die Möglichkeit, in das Tarifregister Einsicht zu nehmen. Vor einem Besuch wird darum gebeten, einen Termin unter der oben angegebenen Telefonnummer zu vereinbaren.

Publikationen und Dokumente

Ausbildungs-Vergütungen in M-V

Stand: Februar 2024