Informationen zum Arbeiten in Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Publikation richtet sich an Geflüchtete aus der Ukraine.

Die Broschüre informiert Sie über Ihr Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht, wenn:
Sie aus der Ukraine kommen, das Land wegen des russischen Angriffs seit dem 24.02.2022 verlassen haben und sich nun in Deutschland befinden.

Bitte melden Sie sich bei der Ausländerbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort können Sie vorüberge­henden Schutz beantragen. Bringen Sie dazu Ihre Identi­tätsdokumente mit.

Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter, um Sozialleistungen zu beantragen.

Sie dürfen in Deutschland arbeiten, wenn Sie bei der Aus­länderbehörde vorübergehenden Schutz für sich und eventuell auch Ihre Familie beantragt haben und in Ihrer Fiktionsbescheinigung die Wörter „Erwerbstätigkeit er­laubt“ finden.

Alle Informationen über Beratungsangebote und zum Beantragungsverfahren finden Sie in der Broschüre, die hier in vier Sprachen – deutsch, englisch, ukrainisch und russisch – als Download zur Verfügung steht.