Raumordnung
Raumordnung und Landesentwicklung sind Begriffe, die sich nicht auf den ersten Blick erschließen. Vielen Menschen sagen diese Begriffe nichts, obwohl sie täglich von sogenannten raumordnerischen Entscheidungen berührt sind, etwa bei der Nutzung von Verkehrsinfrastruktur, in der Freizeit oder beim Einkaufen. Raumordnung verbindet und beeinflusst alle Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeiten, Verkehrsteilnahme, Versorgung, Bildung, Gemeinschaftsleben und Freizeit. Sei es, dass neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschlossen, Windenergieanlagen errichtet, neue Straßen und Brücken gebaut oder Landschaften unter Schutz gestellt werden.
Planung ist die gedankliche Vorwegnahme von Handlungen auf dem Weg zu einem gewünschten Zustand. Insofern beschäftigt sich die Raumordnung Mecklenburg-Vorpommerns mit planerischen Fragen der zukunftsorientierten Gestaltung des Landes. Wesentliches Anliegen ist, dass in allen Regionen zwischen Stettiner Haff und dem Schaalsee gleichwertige Arbeits- und Lebensbedingungen geschaffen werden.
Drängende Fragen sind unter anderem:
- Was wird aus unseren Städten und Dörfern in Folge des demografischen Wandels?
- Wie können wir unseren Naturreichtum schützen und das Land im Zuge des Klimawandels zukunftsfähig gestalten?
Landes- und Regionalentwicklung schaffen als Ebenen der Raumordnung einen überörtlichen Rahmen, in den sich die Planungen der einzelnen Gemeinden einpassen und der dafür Sorge trägt, dass die vielen Planungen der Gemeinden ein Ganzes ergeben. Ebenso schaffen Landes- und Regionalentwicklung einen gemeinsamen fachübergreifenden Rahmen für die fachlichen Planungen anderer öffentlichen Stellen des Bundes, des Landes und der Kreise.
Landes- und Regionalentwicklung als Aufgabe liegen in der Zuständigkeit der Landesplanungsbehörden. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit als oberste Landesplanungsbehörde hat die Aufgabe, die raumbedeutsamen Belange der Fachplanungen anderer Ressorts nach Abwägung aller Belange in die Raumentwicklungsprogramme zu integrieren und dabei räumlich aufeinander abzustimmen. Zugleich koordiniert die oberste Landesplanungsbehörde Planungen der Landes- und Regionalentwicklung mit den Nachbarländern und dem Bund.
Die inhaltliche Verantwortung für die Regionalentwicklung liegt bei den vier Regionalen Planungsverbänden, die aus Landkreisen und kreisfreien Städten, den großen kreisangehörigen Städten und den Mittelzentren gebildet sind. In den vier Planungsregionen gibt es Ämter für Raumordnung und Landesplanung, die Doppelfunktionen haben. Als staatliche untere Landesplanungsbehörde nehmen sie für die jeweilige Region die Aufgaben wahr, die der Abstimmung raumbedeutsamer Vorhaben im regionalen Maßstab dienen. Als Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände unterstützen sie diese bei deren Aufgaben, insbesondere bei der Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme.
Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern von 2014 bis 2019
Im Hinblick auf die Fortschreibungen des Landesraumentwicklungsprogramms und der Regionalen Raumentwicklungsprogramme sowie der darin getroffenen Regelungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung bedurfte es einer fundierten Analyse der Wohnungsbautätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Büro Gertz Gutsche Rümenapp – Stadtentwicklung und Mobilität GbR Hamburg/Berlin wurde beauftragt die räumliche Ausprägung der Wohnungsbautätigkeit in den Jahren 2014-2018 zu betrachten. Eine umfassende, kartografisch aufbereitete Analyse wurde vorgelegt. Die Ergebnisse werden in dem Bericht „Räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2014 bis 2019“ und in der zusammenfassenden Präsentation vorgestellt.
Die Ergebnisse dieses ersten Gutachtens führten zu weiterführende Fragestellungen. Somit wurde ein Folgeauftrag erteilt, der beinhaltete die Ursachen der Ergebnisse der ersten Studie näher zu analysieren sowie Handlungsempfehlungen zu formulieren. Dabei wurde der Betrachtungszeitraum um das Jahr 2019 ergänzt.
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Referat 540 - Grundsatzangelegenheiten der Raumordnung, der Landes- und Regionalplanung