Maritime Raumordnung

Die Küstenzonen und das Küstenmeer unterliegen immer intensiver werdenden Nutzungsansprüchen. Gleichzeitig stellen sie ökologisch wertvolle und sensible Bereiche dar.

Es hat sich gezeigt, dass mit der bisherigen eindimensionalen Steuerung vorhandener Nutzungen (Schifffahrt, Fischerei, Naturschutz usw.) die Nutzungskonflikte auf See nicht mehr zu lösen sind. Einerseits folgt aus dem EU-Recht eine stärkere naturschutzrechtliche Sicherung einiger Meeresflächen sowohl auf dem Wasser als auch auf dem Meeresboden, andererseits steigen die Nutzungsansprüche (etwa im touristischen Bereich) und es entstehen neue Nutzungen (z. B. Offshore-Windenergie), die fast alle anderen an dem betreffenden Ort, insbesondere die klassischen (wie Schifffahrt) ausschließen. Interessenkonflikte zwischen Nutzung, Entwicklung und Schutz sind so vorprogrammiert. Zur Vermeidung von Konflikten in der Küstenzone, sowohl land- als auch seeseitig, ist eine koordinierte Vorgehensweise unumgänglich.

Bereits das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) 2005 beinhaltete erstmals auch eine fachübergreifende, querschnittsorientierte Raumplanung für den Bereich des Küstenmeeres. Dies wurde im aktuellen LEP M-V 2016 beibehalten sowie aktualisiert.

Mecklenburg-Vorpommern hat mit der frühzeitigen Einbeziehung des Küstenmeeres in die Landesraumentwicklung sowohl im bundesweiten als auch im europäischen Rahmen Neuland betreten, die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein folgten. Der Bund hat im Jahr 2009 eine Raumentwicklungsplanung für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) sowohl für die Nordsee als auch für die Ostsee verabschiedet.

Die intensivierte Meeresforschung hat zwischenzeitlich viele weitere, für das LEP M-V relevante wissenschaftliche Erkenntnisse geliefert. Vor diesem Hintergrund wurde das LEP M-V 2016 für den Bereich des Küstenmeeres weiterentwickelt. Die bereits vorhandenen Festlegungen für Naturschutz, Windenergie, Rohstoffabbau, Leitungen und Tourismus wurden aktualisiert, qualifiziert und weiterentwickelt. Neue Festlegungen wurden aufgegriffen, wie Schifffahrt, Hafenentwicklung, Fischerei und Küstenschutz.

Zwischenzeitlich hat auch die EU das Instrument der Raumordnung wahrgenommen, um einen Beitrag zur Lösung der Interessenskonflikte zwischen Nutzung, Entwicklung und Schutz im Bereich der Meere zu leisten. Eine Richtlinie zur „Maritimen Raumordnung“ wurde Ende 2014 verabschiedet. Diese ist bis zum Ende diesen Jahres in nationales Recht umzusetzen. Auf Bundesebene ist eine entsprechende Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROG) im Verfahren. Mecklenburg-Vorpommern wird mit seinem LEP 2005 und dessen Fortschreibung als LEP 2016 die Anforderungen an die „Maritime Raumordnung“ erfüllen.

Neben den formalen Anforderungen im Rahmen der LEP-Aufstellung/Fortschreibung zur Einbeziehung der Nachbarstaaten hat sich die Raumordnung Mecklenburg-Vorpommerns immer wieder an transnationalen Projekten beteiligt, um sich gemeinsam mit den Nachbarn den Herausforderungen der räumlichen Planung auf dem Meer zu stellen.

Im Rahmen des transnationalen Projekts "BaltCoast" wurden gemeinsam mit Partnern aus Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Polen und Schweden die "Ausweitung der räumlichen Planung auf Offshore-Bereiche in der 12-Seemeilen-Zone und im internationalen Gewässer" sowie die "Räumliche Planung für die integrierte Entwicklung von sensiblen Küstenzonen (see- wie landseitig)" untersucht. Aufgrund des regen Interesses von Experten aus der Schwarzmeer- und Adria-Region wurden die Erfahrungen und Erkenntnisse aus "BaltCoast" im Rahmen des Projektes "Spatial Planning in Coastal Zones – PlanCoast" unter Federführung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit diesen Regionen weiterentwickelt.

Im Rahmen des INTERREG IV B Projektes BaltSeaPlan (2009 - 2012) unter Federführung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gemeinsam mit dem WWF und Partnern aus Polen wie auch Dänemark und Schweden sind u. a. im Pilotprojekt "Pommersche Bucht" modellhafte Aktivitäten zur Erstellung eines grenzüberschreitenden maritimen Entwicklungskonzeptes erfolgt.