Deutsch-Polnischer Bildungsausschuss

Für eine enge Zusammenarbeit im Bildungsbereich: Der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit ist seit 2011 ein Gremium, das eine Plattform für den Austausch im Bereich Bildung zwischen Deutschland und Polen bietet. Die deutsche Geschäftsstelle des Ausschusses ist im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt.

Aktuelles

32. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission in Warschau

Die 32. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission fand am 17. und 18. November 2022 in Warschau statt. Die Ko-Vorsitzenden der Ausschüsse für grenznahe Zusammenarbeit, für interregionale Zusammenarbeit, für Raumordnungsfragen und für Bildungszusammenarbeit erstatteten während dieser Sitzung Berichte von den erfolgten Ausschusssitzungen.

Herr Staatssekretär Scheidung berichtete über die Hilfe für die Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich Bildung und Wissenschaft, was zu den Hauptschwerpunkten der Sitzung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit gehörte. Hierbei wurde in beiden Ländern durch gezielte Maßnahmen schnell und zielführend agiert, damit u.a. die Beschulung, wie auch die Aufnahme eines Studiums durch die Flüchtlinge aus der Ukraine möglich ist.

Für Mecklenburg-Vorpommern ist dies ein besonderes Gremium zur Förderung der Beziehungen mit den polnischen Partnern, insbesondere den Partnerregionen wie Westpommern.

Deutsch-Polnischer Bildungsausschuss zur Gast bei der Vertretung der Europäischen Kommission

Während der 13. Sitzung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit wurde zum ersten Mal in der Geschichte dieses Gremiums in der Vertretung einer supranationalen Organisation getagt. Herr Staatssekretär Scheidung hat als Ko-Vorsitzender des Ausschusses diese Sitzung mit Herrn Konsul Król in Vertretung von Frau Witan, der Ko-Vorsitzenden der polnischen Seite, geleitet.

An der Sitzung nahmen auch der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit, Herrn Dietmar Nietan, wie auch der Gastgeber, der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Herrn Wojahn, teil.

Während der Sitzung wurden die gegenwärtigen Herausforderungen der Migration im Bereich Bildung in Deutschland und Polen erörtert. Die vorgestellten Informationen lassen den Schluss zu, dass in beiden Ländern bisherige Maßnahmen erfolgreich durchgeführt werden konnten. Die anschließenden Diskussionen regten neue Ideen, wie auch Austauschmöglichkeiten an. Die deutsch-polnische Zusammenarbeit im Bereich Bildung stellte sich dabei als sehr bereichernd für beide Seiten dar.

13. Sitzung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit am 26. und 27. September 2022

Der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wird zum 13. Mal am 26. und 27. September 2022 in Berlin tagen.

Unter der Berücksichtigung der gegenwärtigen Herausforderungen der Migration im Bereich der Bildung, verbunden mit dem Krieg in der Ukraine, wird das Thema der diesjährigen Sitzung lauten: „Die Herausforderungen der Migration im Bereich Bildung in Deutschland und Polen“.

Die deutsche Delegation des Ausschusses freut sich schon auf eine austauschreiche Sitzung und bilaterale Gespräche mit den polnischen Partnerinnen und Partnern.

31. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit

Die Deutsch-Polnischen Regierungskommission tagte am 21. Dezember 2021 zum 31. Mal seit der Entstehung im Jahr 1991. Die Ko-Vorsitzenden der Ausschüsse für grenznahe Zusammenarbeit, für interregionale Zusammenarbeit, für Raumordnungsfragen und für Bildungszusammenarbeit haben während dieser Sitzung Berichte von den erfolgten Ausschusssitzungen erstattet. Es wurden u. a. Themen wie der Europäische Green Deal in deutsch-polnischer Perspektive, Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Rettungsdienstabkommens, Umsetzung des Gemeinsamen Zukunftskonzepts 2030 für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum und 30 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag – bisherige Erfolge und Herausforderungen für die Zukunft im Bildungsbereich dargestellt und besprochen. Der Gastgeber der diesjährigen Sitzung, das Bundesland Nordrhein-Westfalen, sorgte darüber hinaus für ein vielfältiges Kulturprogramm, welches die gelebte deutsch-polnische Praxis aufzeigen sollte. Zum Schluss wurde das Protokoll der Sitzung verabschiedet.

12. Sitzung des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses

Seit 30 Jahren existiert der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen. Die am 1. Dezember 2021 stattgefundene 12. Sitzung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit widmete sich der Erörterung dieses Vertrages. Es wurden dabei unter anderem die bisherigen Erfolge wie auch die Herausforderungen dieser bilateralen Beziehung für die Zukunft in den Bereichen Bildung, Hochschulbildung, Wissenschaft und Jugend thematisiert.

An der als Videokonferenz abgehaltenen Veranstaltung nahm zum ersten Mal der neue deutsche Ko-Vorsitzende dieses Gremiums, Staatssekretär Tom Michael Scheidung (Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern), teil und leitete diese gemeinsam mit der ebenfalls neuen polnischen Ko-Vorsitzenden, Magda Witan (Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Republik Polen).

Das Konferenzthema wurde in der Plenardebatte wie auch ausführlich in den Sitzungen der Arbeitsgruppen des Ausschusses (Allgemeine schulische Bildung – einschließlich frühkindlicher Aspekte, Berufliche Bildung, Hochschulbildung) erörtert.

Das Resümee der Sitzungen betonte die immense Entwicklung der Bildungszusammenarbeit beider Länder in den letzten 30 Jahren, aber auch weiterhin bestehende Herausforderungen in den kommenden Jahren.

Tagung der AG2 in Berlin

Im Rahmen der Vorbereitung der 12. Sitzung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit wurde am 1. und 2. November 2021 eine Sitzung der deutschen Delegation der Arbeitsgruppe 2 „Berufliche Bildung“ durchgeführt. Herr Wünschmann(SN) – langjähriger Leiter der deutschen Delegation dieser Arbeitsgruppe – resümierte zusammen mit weiteren Mitgliedern dieses Gremiums zunächst Beispiele der deutsch-polnischen Kooperation im Bereich der beruflichen Bildung aus dem vergangenen Jahr.

Die Handreichung „Deutsch-polnische Kooperation in der beruflichen Bildung – Gemeinsam Grenzen überschreiten“ wurde als ein Beispiel aufgeführt. Die durch die Bezirksregierung Arnsberg (NRW) herausgebrachte Schrift zeigt u.a. deutsch-polnische Kooperationsbeispiele wie Partnerschaften der Schulen hier: des Berufskollegs Schloss Neuhaus und Centrum Kształcenia Zawodowego i Ustawicznego "Ekonomik" Nr.3 w Zielonej Górze auf.

Neben der Zusammenfassung der Arbeit des vergangenen Jahres wurde auch die Aussprache zur weiteren Arbeit und zukünftiger Themen der Arbeitsgruppe geführt. Ebenso wurde die für den 1. Dezember 2021 anberaumte Sitzung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit besprochen. Die Mitglieder der deutschen Delegation der Arbeitsgruppe 2 freuen sich auf ein Treffen mit ihren polnischen Ansprechpartnerinnen und -partnern und sie sind großer Zuversicht auf die weitere Vertiefung und Verstätigung der Zusammenarbeit.

12. Sitzung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit am 1. Dezember 2021

Der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wird zum 12. Mal, seit seiner Entstehung im Jahr 2011, am 1. Dezember 2021 in einer Online-Sitzung tagen.

Das Thema der 12. Sitzung lautet: 30 Jahre „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ - bisherige Erfolge und Herausforderungen für die Zukunft im Bildungsbereich.

Die deutsche Delegation des Ausschusses freut sich schon auf eine austauschreiche Sitzung und bilaterale Gespräche mit den polnischen Partnerinnen und Partnern.

30 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag - 17.06.2021

Am 17.06.1991 wurde der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom damaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl und dem damaligen polnischen Ministerpräsidenten Jan Krzysztof Bielecki unterzeichnet.

Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag reguliert bis zum heutigen Tag die Beziehungen zwischen Deutschland und Polen. Mit diesem Regelwerk wollte man den ein Jahr zuvor unterzeichneten Grenzvertrag, der die Grenzfrage gelöst hatte, ergänzen. Beide Länder sahen den Nachbarschaftsvertrag als einen Neuanfang in der deutsch-polnischen Nachkriegsgeschichte an.

Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag gibt in 38 Artikeln einige Richtlinien zur zukünftigen Gestaltung dieser bilateralen Beziehungen. So werden nicht nur die politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit und der zwischenmenschliche Austausch ausdrücklich gefördert, sondern auch die deutsch-polnischen Beziehungen im europäischen Kontext erörtert. Eine Besonderheit dieses Vertrags bildet der Artikel 20, welcher der deutschen Minderheit in Polen und der Polen in Deutschland besonderes Augenmerk hinsichtlich der Förderung ihrer Sprache und Kultur verleiht. Der Vertrag sieht regelmäßige Treffen der Regierungen beider Länder und die Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks vor.

Der Vertrag von 1991 kann 30 Jahre nach der Unterzeichnung als ein Meilenstein in dieser bilateralen Beziehung, aber auch als Ursprung der Verdichtung des deutsch-polnischen Austausches gesehen werden. Die seit 1991 alljährlich stattfindenden Tagungen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit können als ein Beispiel genannt werden. Im Rahmen der Kommission besteht seit 2011 zudem die Möglichkeit, sich im Ausschuss für Bildungszusammenarbeit auszutauschen. Auch weitere Projekte wie die Deutsch-Polnische Stiftung für Zusammenarbeit oder die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung zeugen von einer vielfältigen Entwicklung dieser Beziehungen.

Aufgaben und Arbeitsweise des Ausschusses

Zu den Aufgaben des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses gehört die Erarbeitung von Lösungsansätzen und Konzepten zur Verbesserung der Zusammenarbeit der beiden Seiten im Bildungsbereich. Eine weitere Aufgabe ist die Formulierung von Empfehlungen an die Regierungen beider Länder. Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss tagt in der Regel jährlich alternierend auf deutscher und polnischer Seite. Die Beratungen des Ausschusses werden in deutscher und polnischer Sprache unter Beteiligung von Dolmetschern geführt. Die Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich in den Sitzungen jeweils mit einem bestimmten Thema.

Deutsch-Polnischer-Bildungsausschuss kompakt

Intensiver Austausch in Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses ermöglichen den Austausch in einem kleinen Rahmen zu einem spezifischen Themenbereich. Es gibt insgesamt drei Arbeitsgruppen:

Arbeitsgruppe 1: „Allgemeine schulische Bildung – einschließlich frühkindlicher Aspekte“

Die Arbeitsgruppe „Allgemeine schulische Bildung – einschließlich frühkindlicher Aspekte“ beschäftigt sich mit den Belangen der Spracherziehung in den vorschulischen Einrichtungen und Schuleinrichtungen im deutsch-polnischen Kontext.

Arbeitsgruppe 2: „Berufliche Bildung“

Die Arbeitsgruppe „Berufliche Bildung“ veranstaltet im Rahmen des Modellprojektes „Förderung von kompetenzorientierten Auslandspraktika zwischen deutschen und polnischen berufsbildenden Schulen“ bei Bedarf Kontaktbörsen und Antragswerkstätten zur Förderung weiterer Partnerschaften deutscher und polnischer Berufsschulen.

Arbeitsgruppe 3: „Hochschulbildung“

Die Arbeitsgruppe „Hochschulbildung“ ist verantwortlich für den deutsch-polnischen Austausch im Hochschulbereich.

Zusammensetzung des Ausschusses

Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss setzt sich zusammen aus:

  • Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen
  • Vertreterinnen und Vertretern des Auswärtigen Amtes
  • Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  • Vertreterinnen und Vertretern der Kultusministerkonferenz

Dem Ausschuss gehören neben den beiden Ko-Vorsitzenden bis zu 12 Mitglieder jeder Delegation an, die der Ko-Vorsitzende für seine Seite beruft. Den deutschen Ko-Vorsitz hat ein delegiertes Mitglied der Plenums- oder Amtschef-Ebene der Kultusministerkonferenz (hier: Staatssekretär des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern), während ein Mitglied der Politischen Leitung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft den polnischen Ko-Vorsitz dieses Ausschusses innehat.

Geschäftsordnung des Ausschusses

Geschäftsordnung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit

Der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit, im Folgenden als Ausschuss bezeichnet, ist ein Gremium der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit[1], im Folgenden als Regierungskommission bezeichnet.

Der Ausschuss ist ein Gremium zur Förderung der deutsch-polnischen Kooperation im Bildungsbereich. Der Ausschuss erarbeitet Lösungsansätze und Konzepte zur Verbesserung der Zusammenarbeit der beiden Seiten im Bildungsbereich mit dem Ziel der Umsetzung mit Hilfe der zuständigen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland und Republik Polen. Bei Themen, die der Unterstützung der Regierungen beider Länder bedürfen, werden Empfehlungen an die Regierungen formuliert.

1 Vorsitz und Mitglieder des Ausschusses, Sekretariat

(1) Den Ko-Vorsitz im Ausschuss führen: auf der Seite der polnischen Delegation ein Mitglied der Politischen Leitung im Ministerium für Nationale Bildung der Republik Polen, zuständig für die internationale Zusammenarbeit, auf der Seite der deutschen Delegation ein von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) benannter Vertreter der Plenums- oder Amtschefebene. Beide Ko-Vorsitzende sind zugleich Mitglieder der Regierungs­kommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit.

(2) Dem Ausschuss gehören neben den beiden Ko-Vorsitzenden bis zu 12 Mitglieder jeder Delegation an, die der Ko-Vorsitzende für seine Seite beruft. Über Vertretungen innerhalb der Delegationen entscheiden die Ko-Vorsitzenden in eigener Zuständigkeit. Beide Delegationen können Vertreter von Einrichtungen und Sachverständige hinzuziehen. Zur Erledigung spezieller Arbeitsaufträge ist der Ausschuss berechtigt, Arbeitsgruppen einzusetzen, die anlass- oder projektbezogen befristet arbeiten.

(3) Die Führung der Geschäfte und die Vorbereitung der Sitzungen des Ausschusses werden in enger Zusammenarbeit von einem deutschen und einem polnischen Sekretariat wahrgenommen. Auf der polnischen Seite liegt das Sekretariat in der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit des Ministeriums für Nationale Bildung der Republik Polen. Auf der deutschen Seite befindet es sich am Amtssitz des deutschen Ko-Vorsitzenden. Mit der Leitung des Sekretariats wird von den Ko-Vorsitzenden auf der deutschen und der polnischen Seite je ein Ausschusssekretär beauftragt. Die Sekretariate sorgen ebenfalls für den Informationsaustausch mit den übrigen Ausschüssen der Regierungskommission.

2 Arbeitssprachen

(1) Die Beratungen des Ausschusses werden in deutscher und polnischer Sprache, unter Beteiligung von Dolmetschern geführt. Offizielle Beratungsunterlagen des Ausschusses werden in beiden Sprachen abgefasst und sind gleichermaßen verbindlich.

(2) Das Land, in dem die Sitzung des Ausschusses stattfindet (im Folgenden Gastgeberland), sorgt für das Dolmetschen der Beratungen und die Übersetzung der Beratungsunterlagen.

3 Sitzungsvorsitz und -ort

Die Ko-Vorsitzenden, oder die von ihnen benannten Bevollmächtigten, leiten die Sitzungen gemeinsam. Der Ausschuss tagt abwechselnd in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Polen.

4 Niederschrift

  • Der Vorsitzende des jeweiligen Landes, in dem die Sitzung des Ausschusses stattfindet, sorgt für die Ausfertigung einer Ergebnisniederschrift in beiden Sprachen. Die Niederschrift enthält die während der Sitzung gefassten Beschlüsse.
  • Der Entwurf der Niederschrift wird zwischen den Ausschusssekretären abgestimmt. Die Niederschrift wird anschließend von den beiden Ko-Vorsitzenden gezeichnet und an die Mitglieder des Ausschusses versandt.

5 Einladung und Tagesordnung

(1) Die Sitzungen des Ausschusses finden mindestens einmal im Jahr im angemessenen Abstand vor den geplanten Sitzungen der Regierungskommission statt.

  • Die Sitzung des Ausschusses wird durch den Ko-Vorsitzenden des Gastgeberlandes einberufen. Dieser leitet mindestens sechs Wochen vor der Sitzung dem Ko-Vorsitzenden des jeweils anderen Landes den Entwurf einer Tagesordnung sowie die erforderlichen Beratungsunterlagen schriftlich zu. Nach Zustimmung der Ko-Vorsitzenden erfolgt die Verteilung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen durch die Sekretäre an die Mitglieder der beiden Delegationen. Jede beschlussfähige Beratungsunterlage muss das Beratungsziel und den Beschlussvorschlag, den wesentlichen Sachverhalt sowie einen Abschnitt Kosten/Finanzierung enthalten.
  • Termin und Ort der Sitzung werden vom Ko-Vorsitzenden des Gastgeberlandes im Einvernehmen mit dem Ko-Vorsitzenden des jeweils anderen Landes festgelegt.

6 Ausschussdokumente

  • Die Ausschussdokumente (Empfehlungen, Berichte und Stellungnahmen des Ausschusses) werden im Konsens verabschiedet.
  • Die Ko-Vorsitzenden erstatten der Regierungskommission Bericht über die Arbeit des Ausschusses und übersenden die entsprechenden Beschlüsse.

7 Kosten

Jede Delegation, dazu zählen auch die Ausschusssekretäre, trägt die ihr entstehenden Reise- und Übernachtungskosten selbst. Die weiteren, mit der Sitzung verbundenen Kosten, einschließlich Übersetzungskosten, trägt das Gastgeberland.

8 Schlussbestimmung

Vorschläge zur Änderung dieser Geschäftsordnung können durch die Ko-Vorsitzenden des Ausschusses eingebracht werden.

Die Geschäftsordnung wurde am 12. Januar 2011 in Neustrelitz unterschrieben.

 

[1] Die deutsch-polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wurde auf der Grundlage des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 gegründet.

 

Protokolle

Geschichte des Deutsch-Polnischen-Bildungsausschusses

Deutschland und Polen unterhalten seit Jahrzehnten diplomatische Beziehungen. Der Fall des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989 war auch im deutsch-polnischen Kontext eine Wende. Seit 1991 tagt die Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit. Am 17.06.1991 wurde der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom damaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl und dem damaligen polnischen Ministerpräsidenten Jan Krzysztof Bielecki unterzeichnet.

Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag reguliert bis zum heutigen Tag die Beziehungen zwischen Deutschland und Polen. Mit diesem Regelwerk wollte man den ein Jahr zuvor unterzeichneten Grenzvertrag, der die Grenzfrage gelöst hatte, ergänzen. Beide Länder sahen den Nachbarschaftsvertrag als einen Neuanfang in der deutsch-polnischen Nachkriegsgeschichte an.

Der deutsch-polnische Bildungsausschuss konstituierte sich im Jahr 2011 als Teil der genannten Regierungskommission vor dem Hintergrund des 20-jährigen Bestehens des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags. Die entsprechende politische Initiative brachten die damaligen Präsidentinnen und Präsidenten der Kultusministerkonferenz sowie die Ministerinnen und Minister für Nationale Bildung der Republik Polen ein.

Außerdem informiert das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten über die deutsch-polnische Zusammenarbeit.

Kontakt

Deutsche Geschäftsstelle des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses
Patrick Alfred Bias
Abteilung 4 - Kindertagesförderung und Inklusion
Referat 430
Telefon: +49 385 588-17438

Publikationen und Dokumente

Dokumente

Geschäftsordnung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit