Kommunales Vergabewesen
Das Vergaberecht zeichnet sich durch seine Vielschichtigkeit und Lebendigkeit infolge häufiger Rechtsänderungen und Anpassungen aus. Dies kann – insbesondere bei kleineren oder unerfahrenen Vergabestellen – schnell zu einem Gefühl der Überforderung führen. Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir Ihnen daher leicht verständliche Hinweise, Merkblätter und Checklisten an die Hand geben, um Sie bei der Durchführung Ihrer Vergabeverfahren zu unterstützen.
Selbstverständlich können diese Informationen nicht den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen oder eine fundierte Rechtsberatung ersetzen und entbinden nicht davon, die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten. Sie können jedoch als „roter Faden“ zur Vorbereitung und Durchführung Ihrer Vergabeverfahren dienen. Zudem sind alle Regeln des Vergaberechts den tragenden Grundprinzipien „Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten und mittelständischen Interssen“ ( 97 GWB) verpflichtet, so dass sich etwaige Zweifelsfragen häufig durch Anwendung dieser Grundsätze klären lassen.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auch auf der Internetseite des für das öffentliche Auftragswesen zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit unter Öffentliches Auftragswesen - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de).


