Land plant Änderung des Hochschulgesetzes

Ministerin Hesse: Moderne Lehre und Forschung mit den Vorteilen der Digitalisierung

Nr.176-18  | 16.10.2018  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen die notwendigen Rahmenbedingungen erhalten, um sich auch künftig in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Dafür will das Land das Hochschulgesetz an die aktuellen Erfordernisse anpassen. Der Entwurf für ein Änderungsgesetz befindet sich seit Donnerstag, 4. Oktober 2018, in der Anhörung. Hochschulen, Gewerkschaften, Verbände, Kammern und andere Beteiligte können bis Mittwoch, 14. November 2018, ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf im Ministerium abgeben. Das geänderte Hochschulgesetz soll im Jahr 2019 in Kraft treten.

„Die letzte Anpassung des Hochschulgesetzes geht auf das Jahr 2010 zurück. Das liegt lange zurück“, sagte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Mit dem Entwurf für ein Änderungsgesetz legen wir einen Schwerpunkt auf bessere Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Mir ist wichtig, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an unseren Hochschulen verbessern und sicherstellen, dass mehr Frauen Spitzenpositionen in der Wissenschaft erreichen können. Im Fokus stehen außerdem moderne Lehre und Forschung mit den Vorteilen der Digitalisierung“, betonte Hesse.

Die Liste der geplanten Änderungen ist umfangreich: Neben arbeitsrechtlichen Mindeststandards soll beispielsweise die Option der Verbeamtung im akademischen Mittelbau bei Daueraufgaben wieder möglich sein. Der wissenschaftliche Nachwuchs soll bei der Karriereentscheidung für eine Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Hochschule besser unterstützt werden. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit einer Tenure-Track-Professur sollen bei positiver Evaluation einen Rechtsanspruch auf Übernahme erhalten. Den Hochschulen soll offenstehen, ob sie ihre Studiengänge förmlich nach den Regeln des Studienakkreditierungsstaatsvertrages akkreditieren lassen oder andere Wege der Qualitätssicherung in Studium und Lehre gehen. Von der Pflicht der Akkreditierung der Studiengänge werden sie befreit.

Der Entwurf für ein Änderungsgesetz sieht außerdem vor, die Hochschulentwicklungsplanung des Landes nach den Empfehlungen des Landesrechnungshofes neu zu ordnen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur soll demnach im Benehmen mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklung erarbeiten. Die Eckwerte sollen klare Rahmenbedingungen setzen, die eine Planungsgrundlage für die Zielvereinbarungen und die Hochschulentwicklungspläne sind.

Der Entwurf für ein Änderungsgesetz des Hochschulgesetzes ist auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter www.bm.regierung-mv.de in der Rubrik „Ministerium“, Stichwort „Anhörungen“ veröffentlicht.

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