Schwimmkonzept

für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen

In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle Schülerinnen und Schüler die Grundschule als sichere Schwimmerinnen und Schwimmer verlassen. Ziel ist es, Schulschwimmen als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen zu gewährleisten. Das Land hat dazu ein Schwimmkonzept vorgelegt, das vom Schuljahr 2023/2024 an umgesetzt wird, um den Schwimmunterricht zu verbessern und weiterzuentwickeln. Das Schwimmkonzept ist das Ergebnis der interfraktionellen Initiative „Sicheres Schwimmen für alle Kinder“ des Landtags und wird von einer breiten Mehrheit getragen.

Sicher-Schwimmen-Können ist für uns alle überlebenswichtig. Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den meisten Seen und hat in Norddeutschland die längste Küstenlinie. Deshalb ist es gerade bei uns im Land von besonderer Bedeutung, dass alle Kinder schwimmen lernen. Sie sollen möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, aber auch die Gefahren im Wasser kennenlernen. Das alles setzt voraus, dass Kinder wissen, wie sie sich im Wasser richtig verhalten. Dazu müssen sie sichere Schwimmerinnen und Schwimmer sein.

Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung

Organisation des Schwimmunterrichts

Auf der Grundlage des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist der Schwimmunterricht in Schulen öffentlicher Trägerschaft für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Die materielle Sicherstellung obliegt dem Träger der jeweiligen Schule. Dieser gewährleistet die Sicherstellung geeigneter Bedingungen für eine sinnvolle Erteilung des Schwimmunterrichtes.

Der Schwimmunterricht kann schulübergreifend in Schulschwimmzentren durchgeführt werden. Hier sollen Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für den Bereich Schwimmen im Rahmen von Teilabordnungen als festes Personal eingesetzt werden.Der Schwimmunterricht kann schulübergreifend in Schulschwimmzentren durchgeführt werden. Hier sollen Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für den Bereich Schwimmen im Rahmen von Teilabordnungen als festes Personal eingesetzt werden.

Ganztägig arbeitende Schulen sollen sich gegenüber ihrem gesellschaftlichen Umfeld öffnen, mit außerschulischen Kooperationspartnern zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern weitere, den Unterricht ergänzende Angebote, unterbreiten. Entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten können zur weiteren Entwicklung der Schwimmfähigkeiten auch Schwimmkurse angeboten werden.

Fachlich qualifiziertes Personal

Fachlich qualifiziertes Personal

Die Schwimmlehrkräfte tragen eine hohe Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler von Beginn an einen freudvollen und vertrauten Umgang mit dem Element „Wasser“ erleben und das Schwimmen angstfrei erlernen.

Des Weiteren ist das Lehren und Lernen durch die besondere Einzigartigkeit des Wassers mit nicht zu unterschätzenden Risiken verbunden und unterscheidet sich aufgrund der Besonderheiten von Schwimmstätten vom Lehr- und Lerngeschehen an anderen Lernorten.

Mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur solche Lehrkräfte beauftragt werden, die eine Ausbildung in der Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichtes absolviert haben, über eine Rettungsschwimmerqualifikation gemäß der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen verfügen und in einem dreijährigen Rhythmus die Rettungsfähigkeit durch Ablegen der kombinierten Übung gemäß vorgenannter Prüfungsordnung nachweisen. Die Bestätigung des Nachweises der Rettungsfähigkeit ist durch die Fortbildungsbescheinigung zu dokumentieren.

Lehramtsstudium/Vorbereitungsdienst

Das Erlangen der Lehrbefähigung für das Fach Schwimmen im Lehramtsstudium Sport ist fester Bestandteil der universitären Ausbildung und des Vorbereitungsdienstes. In allen Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock sind fachtheoretische, didaktische und methodische sowie fachpraktische Inhalte zum Schwimmen verbindlich/obligatorisch.

Eine Rettungsschwimmerqualifikation erwerben die zukünftigen Sportlehrkräfte spätestens in der zweiten Phase der Lehrerbildung. Im Vorbereitungsdienst sollte eine unterrichtsbezogene Erweiterung in der Vermittlung von Schwimmkompetenzen bei Schülerinnen und Schülern erfolgen.

Darüber hinaus haben an der Universität Rostock Studierende des Grundschullehramtes, die nicht den Lernbereich Sport belegen, die Möglichkeit, ein Zusatzzertifikat Schwimmen zu erwerben. Eine Erweiterung dieses zusätzlichen Qualifizierungsangebotes, insbesondere für Grundschullehramtsstudierende an der Universität Greifswald, wird bei erfolgreicher Umsetzung an der Universität Rostock geprüft.

Aus- und Fortbildungen für Lehrkräfte

Durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Schwimmlehrkräfte im Bereich der Didaktik und Methodik eines modernen Schwimmunterrichtes sowie zur Rettungsfähigkeit angeboten. Hier sollen zukünftig neben den Schwimmlehrkräften der Grundschulen auch die Schwimmlehrkräfte der weiterführenden Schulen qualifiziert werden. Darüber hinaus wird es Lehrkräften, die keine Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzen, ermöglicht, ein Zusatzzertifikat für die Erteilung des Schwimmunterrichtes zu erwerben.

Personelle Absicherung

Es ist anzustreben, dass jeder (Grund)Schule entsprechend qualifizierte Lehrkräfte zur Absicherung des Schwimmunterrichtes zur Verfügung stehen. Schulen, die ihren Schwimmunterricht nicht mit eigenen Schwimmlehrkräften absichern können, werden im Rahmen vorhandener Möglichkeiten durch Schwimmlehrkräfte anderer Schulen im Rahmen von Teilabordnungen unterstützt. In der Anfängerschwimmausbildung der Grundschulen können in begründeten Ausnahmefällen entsprechend qualifizierte Kräfte außerschulischer Partner, wie den schwimmsporttreibenden Vereinen oder Verbänden, eingesetzt werden.

Erwerb von Grundkompetenzen im Vorschulalter

Kinder sollen möglichst zeitig einen freudvollen und vertrauten Umgang mit dem Element „Wasser“ erleben und das Schwimmen angstfrei erlernen. Hier obliegt den Erziehungsberechtigten eine hohe Mitverantwortung. Schon früh können sie ihre Kinder an das Wasser gewöhnen. Geeignet sind alle Maßnahmen, die zum alltäglichen angstfreien Umgang mit Wasser beitragen. Zu einer erfolgreichen Schwimmausbildung in der Schule können auch die Kindertagesstätten bei vorhandenen Möglichkeiten vorbereitend einen bedeutenden Beitrag leisten. Dazu eignen sich Kooperationen mit den schwimmsporttreibenden Vereinen und Verbänden, um in Wassergewöhnungskursen Grundkompetenzen für das Schwimmen zu entwickeln.

Schwimmunterricht in der Grundschule

Der Schwimmunterricht ist wesentlicher Bestandteil des Sportunterrichtes. Der Anfängerschwimmunterricht in der Grundschule ist gemäß dem Rahmenplan Sport in mindestens einer Jahrgangsstufe und mit einem Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden als variabel gestalteter Kompaktkurs, ganz- oder halbjährlich durchzuführen. Dabei sind sowohl der Entwicklungsstand der Kinder als auch die vorhandenen Schwimmstätten hinsichtlich ihrer Ausstattung und der Wassertemperaturen zu berücksichtigen. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend daran teil, sofern sie nicht durch ein ärztliches Attest davon befreit sind.

Schwimmunterricht in weiterführenden Schulen

Es ist anzustreben, dass in der fünften oder sechsten Jahrgangsstufe Möglichkeiten geschaffen werden, um die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen nachhaltig zu sichern, zu erweitern und zu vertiefen. Darüber hinaus kann weiterführender Schwimmunterricht in der Sekundarstufe I und II bei vorhandenen örtlichen, personellen und materiellen Bedingungen angeboten werden.

Niveaustufen der Könnensentwicklung

Überblick

Mit den „Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule“ aus dem Jahre 2017 wurden als Standards für die Schwimmausbildung in der Schule die vier Niveaustufen Wassergewöhnung, Grundfertigkeiten, Schwimmen-Können (Basisstufe) und Sicher-Schwimmen-Können entwickelt.

Diese Stufen formulieren mit dem Sicher-Schwimmen-Können einerseits das Ziel des Schwimmunterrichtes und andererseits die Etappen auf dem Weg dorthin. Des Weiteren kennzeichnen und beschreiben sie die individuellen Entwicklungsverläufe der Schülerinnen und Schüler.

Das Lehren und Lernen im Schwimmunterricht der Grundschulen soll an den Niveaustufen des Schwimmen-Könnens ausgerichtet werden. Im zukünftigen Rahmenplan für den Sportunterricht in der Grundschule werden im Bewegungsfeld Bewegen im Wasser - Schwimmen die vier Niveaustufen der Könnensentwicklung aufgenommen und beschrieben. Das Sicher-Schwimmen-Können wird als lebenserhaltende und gesundheitsfördernde Kernkompetenz formuliert.

Die Leistungsermittlung und -bewertung im Schwimmunterricht berücksichtigt den jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler in Bezug zu den Vorgaben der Niveaustufen.

Mit Einführung des Niveaustufenkonzeptes in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Schulschwimmpass entwickelt worden. Dieser begleitet die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zum sicheren Schwimmen, gibt ihnen und ihren Eltern Auskunft über den aktuellen Lernstand und dokumentiert die Schwimmkompetenz entsprechend den vier Niveaustufen. Er dient als Nachweis der Schwimmfähigkeit.

Wassergewöhnung

Das Ziel dieser Niveaustufe besteht in der Wahrnehmung der spezifischen Bedingungen des Wassers und die Gewöhnung an diese. Die Schülerinnen und Schüler nehmen die besonderen Eigenschaften des Wassers wie Temperatur, Dichte und Druck sowie die Wirkungen Kraft, Auftrieb und Widerstand wahr und sammeln vielfältige Erfahrungen im Umgang mit dem Element „Wasser“.

Sowohl im Flach- als auch im Tiefwasser bieten sich vielfältige Möglichkeiten, die Eigenschaften des Wassers erkunden, erleben und erfahren zu können wie beispielsweise duschen, spritzen, stehen, gehen, hüpfen, hangeln, schweben oder auftreiben.

Die Wassergewöhnung bildet ein wichtiges Fundament für eine freudvolle und angstfreie weitere Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Wasser.

Grundfertigkeiten

Auf die Niveaustufe Wassergewöhnung folgt das Erlernen der Grundfertigkeiten. Das Beherrschen der sieben Grundfertigkeiten (Atmen, Tauchen, Gleiten, Springen, Fortbewegen, Drehen und Rollen) befähigt die Schülerinnen und Schüler, die Widerstands- und Umgebungsbedingungen im Wasser für eigene kontrollierte Bewegungen zu nutzen und ist als weitere elementare Voraussetzung auf dem Lernweg zum Sicher-Schwimmen-Können unverzichtbar.

Schwimmen-Können (Basisstufe)

Mit der Basisstufe wird eine Verbindung von Grundfertigkeiten und Schwimmen-Können vorgenommen. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Nachweis erbringen, dass sie mit kontrollierten und koordinierten Bewegungen zielgerichtet eine bestimmte Strecke ohne Hilfsmittel schwimmen können. Zur Überprüfung der Basisstufe gehört neben qualitativen Bewegungskriterien wie der Technik auch eine quantitative Bewertung der erbrachten Leistung. Es sind mindestens folgende Anforderungen an das Niveau des Schwimmen-Könnens zu stellen:

  • beliebiger Sprung ins tiefe Wasser,
  • anschließend 100 m schwimmen in einer beliebigen Schwimmart, keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt,
  • das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen.

Sicheres Schwimmen

„Das sichere Schwimmen im Tiefwasser wird durch ein hohes Niveau des Könnens und darüber hinaus durch beliebige Sprünge ins und durch das selbständige Verlassen des Wassers ohne Hilfsmittel bestimmt. Weiterhin können diverse Änderungen des Richtungssinnes, der Fortbewegung im tiefen Wasser sowie eine vielseitige Anwendung der erlernten Schwimmart, einschließlich des Wechsels der Schwimmlage, erfolgen. Es sind mindestens folgende Anforderungen an das Niveau des Schwimmen-Könnens der Schülerinnen und Schüler zu stellen:

  • Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 15 Minuten schwimmen und mindestens 200 Meter in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen
    oder
  • Kopfsprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter schwimmen in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung (mindestens 3:30 min, ab Klassenstufe 9 – 2:30 min (männlich)/2:45 min (weiblich); 100 Meter schwimmen in einer zweiten Schwimmart, keine Zeitbegrenzung.“2

Evaluation

Daten zu den Schwimmfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches werden jährlich zum Schuljahresende (Stichtag: 31.07.) im Schulinformations- und Planungssystem (SIP) erhoben. Zum Ende der vierten Jahrgangsstufe kann davon ausgegangen werden, dass der Schwimmunterricht in Bezug auf die Gesamtschülerzahl endgültig Rückschlüsse auf die Schwimmfertigkeiten gibt, da zu diesem Zeitpunkt der Schwimmunterricht abgeschlossen ist. Damit rechtzeitig Rückschlüsse auf die Durchführung des Schwimmunterrichtes an den Grundschulen erfasst und bei Notwendigkeit Schritte zur Hilfe eingeleitet werden können, melden die Grundschulen an die Staatlichen Schulämter Problemlagen bereits bei der Planung für das kommende Schuljahr an.

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Schwimmkonzept

für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen

Mit dem Schwimmkonzept soll der Schwimmunterricht in Mecklenburg-Vorpommern verbessert und weiterentwickelt werden.

14 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 07/2023

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.