Anerkennung von Abschlüssen

Ein Schul- oder Berufsabschluss ist die Voraussetzung für den Start in ein erfolgreiches Berufs- bzw. Erwerbsleben. In Deutschland gibt es eine Vielzahl verschiedener Schulabschlüsse. Diese können auch im Nachgang anerkannt werden, zum Beispiel aufgrund einer Berufsausbildung. Auch im Ausland erworbene Abschlüsse können anerkannt werden, wenn diese die Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen. Ziel ist die Anerkennung als Berufsreife, Mittlere Reife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife. Neben der Anerkennung von Schulabschlüssen ist das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung für die Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen und von ausländischen sozialpädagogischen Berufsabschlüssen zuständig.

Anerkennung der Berufsreife aufgrund einer Berufsausbildung

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine nachträgliche Anerkennung der Berufsreife nach dem Abschluss einer Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

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Anerkennung der Mittleren Reife aufgrund einer Berufsausbildung

Die Mittlere Reife kann nachträglich aufgrund einer Berufsausbildung anerkannt werden. Die Feststellung der Gleichwertigkeit der Mittleren Reife ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Anerkennung von Bildungsabschlüssen (Sekundarstufe I) aus anderen Bundesländern

Ein allgemein bildender Schulabschluss, der in einem anderen Bundesland erworben wurde, kann auf Antrag als ein allgemein bildender Schulabschluss, der nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt ist, anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage prüffähiger schulischer Nachweise.

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Anerkennung der Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife qualifiziert für ein Studium an Fachhochschulen. Für die Anerkennung der Fachhochschulreife sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Gleiches gilt für Interessierte aus anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, die an einer Fachhochschule in Mecklenburg-Vorpommern studieren möchten.

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Anerkennung sonstiger Hochschulzugangsberechtigungen (erworben in Deutschland)

Die Qualifikation für ein Studium an einer Universität wird durch die Hochschulreife nachgewiesen. Die Hochschulreife wird als allgemeine oder als fachgebundene Hochschulreife erworben.

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Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen (als Berufsreife oder Mittlere Reife)

Ein förmliches Anerkennungsverfahren wird für ausländische Zeugnisse oder Bildungsnachweise durchgeführt, die im Ausstellungsland geregelte schulische Abschlüsse nachweisen. Über die Eingliederung in eine allgemein bildende Schule entscheidet die Schulleitung, die sich mit den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. dem volljährigen Schüler abstimmt.

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen

Im Ausland erworbene Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen, werden auf der Grundlage der Auslandsqualifikationsverordnung für den Hochschulzugang in Mecklenburg-Vorpommern eingestuft. Ein förmliches Anerkennungsverfahren beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist in der Regel nicht erforderlich.

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Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse

Lehramtsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, können im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens einem Lehramt nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt werden.

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Anerkennung ausländischer sozialpädagogischer Berufsabschlüsse

Sozialpädagogische Ausbildungen (Berufliche Ausbildung, Studium bis Bachelor oder Vordiplom), die im Ausland erworben wurden, können im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens einem sozialpädagogischen Berufsabschluss nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gleichgesetzt werden.

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Kontakt

Ansprechpartnerin
Ulrike Brückner
Referat 221: Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen und Erwachsenenbildung
Telefon: 0385 588 7617
Ansprechpartnerin
Claudia Jungbluth
Referat 230: Schulrecht, Lehrerbeamten- und Tarifrecht, Lehrereinstellung
Telefon: 0385 588 7237