Patientenorientierung, Bürokratieabbau und Stärkung der Krisenresilienz: Drese bringt Entwurf für neues Landeskrankenhausgesetz im Landtag ein
Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am (heutigen) Mittwoch im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgestellt. Die grundsätzliche Überarbeitung soll nach Aussage von Drese dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen sowie die investive Landeskrankenhausförderung zu entbürokratisieren. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse des Landtags überwiesen.
„Wir machen mit dem Gesetzentwurf deutlich, dass die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt der Krankenhausversorgung stehen“, betonte Drese in ihrer Einbringungsrede. So sollen spezifische Belange von Patientinnen und Patienten, z. B. mit der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und -sprechern in den Krankenhäusern besser berücksichtigt werden.
„Wir wollen zudem die Selbstbestimmung der Frau während der Geburt ebenso stärken, wie den Kinderschutz im Krankenhaus“, so Drese. Außerdem sei vorgesehen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Mitaufnahme einer Begleitperson zu verankern.
Drese hob auch die geplante grundlegende Reform in der Landeskrankenhausförderung hervor durch die Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung“, verdeutlichte die Ministerin.
„Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, sagte Drese. Jedes Krankenhaus werde somit spätestens ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann.
Drese: „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit. Während viele nach Bürokratieabbau rufen, in der Wirklichkeit aber der Verwaltung immer weitere Aufgaben und Standards aufbürden, setzen wir diese Forderung ganz praktisch in die Tat um.“
Die Ministerin machte deutlich, dass ein weiteres zentrales Anliegen die Steigerung der Krisenresilienz der Krankenhäuser ist. „Wir tragen hier als Land eine eigene Verantwortung. Dieser möchte ich gerecht werden und wir haben daher im Gesetzentwurf einen eigenen Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei fließen auch die Lektionen ein, die wir in der Pandemie gemacht haben“, so Drese.
Dabei fokussiere der Gesetzentwurf einerseits auf eine stärkere Ausdifferenzierung in der Vorsorge und Vorbereitung auf besondere Gefahrenlagen, beispielsweise durch den Krankenhausalarm- und Einsatzplan, regelmäßige Übungen und Vorsorgemaßnahmen für den Ausfall von Wasser und Strom. „Gleichzeitig entwickeln wir neue Kompetenzen, die uns in besonderen Gefahrenlagen in die Möglichkeit versetzen, steuernd einzugreifen und für die Krankenhäuser verbindliche Vorgaben zu machen – das sind Kompetenzen, die uns in der Pandemie ein ums andere Mal gefehlt haben“, resümierte Drese.