Kinder brauchen zwei Eltern von Anfang an
Sozialministerin Drese und Justizministerin Bernhardt sprechen sich für eine gesetzliche Mitmutterschaft aus
Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Niedersachsen möchte Mecklenburg-Vorpommern das Abstammungsrecht ändern, um Zwei-Mütter-Familien rechtlich gleichzustellen. Die drei Bundesländer stellen deshalb einen Entschließungsantrag in der Sitzung des Bundesrates am Freitag (23. Mai).
„So bunt das Leben ist, so verschieden sind in unserer freien Gesellschaft auch die familiären Konstellationen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am Donnerstag. „Für alle diese Familien möchte die Landesregierung da sein, um sie in ihren spezifischen Lagen zu unterstützen“, so Drese.
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sieht dringenden Handlungsbedarf: „Die Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, muss beendet werden. Zwei-Mütter-Familien durch Einführung der gesetzlichen Mit-Mutterschaft sollten künftig möglich sein. Denn im Vordergrund steht neben der rechtlichen Gleichstellung das Kindeswohl. Kinder brauchen von Geburt an rechtssicher und unabhängig vom Geschlecht der Eltern zwei Eltern-Teile. Die Ehefrau der gebärenden Frau sollte darum künftig von Geburt an ebenso rechtliche Mutter des geborenen Kindes werden“, so Bernhardt.
„Im Sinne des Kindeswohls und der Gleichstellung der betroffenen Familien ist eine Änderung des Abstammungsrechts sinnvoll und geboten. Damit würden wir allen Kindern ermöglichen, dass sie unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern, rechtlich abgesichert sind - indem sie von Geburt an zwei Elternteile haben“, hoffen Drese und Bernhardt auf Zustimmung des Entschließungsantrags im Bundesrat.