Gesundheitsministerkonferenz drängt auf Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des „Begleiteten Trinkens ab 14“

Nr.132  | 12.06.2025  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat auf ihrer diesjährigen Jahrestagung im thüringischen Weimar ein deutliches Zeichen gegen den zu frühen und zu hohen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Eine entsprechende, von Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebrachte, Initiative wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, die in Vertretung von Ministerin Stefanie Drese an der Konferenz für MV teilnahm, bezeichnete den Beschluss als wichtigen Etappenerfolg für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.

Mit dem Beschluss weist die GMK auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums sowie den Bedarf an präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen hin. Darüber hinaus formuliert die GMK das Ziel, den Jugendschutz durch die Abschaffung des begleitenden Trinkens ab 14 Jahren zu verbessern. Dazu wird das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgefordert, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu ändern.

„Der Konsum von Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert und liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau“, betonte Grimm. „Auch gegenüber Kindern und Jugendlichen wird noch viel zu oft das Trinken von Alkohol verharmlost und sogar als Erwachsenenritual verherrlicht“, so Grimm.

„Wir müssen deshalb gesamtgesellschaftlich noch viel stärker darüber aufklären, dass Alkohol als Zellgift und Suchtmittel ein insbesondere für Kinder und Jugendliche gesundheitsgefährdendes Produkt ist“, verdeutlichte die Staatssekretärin. Aus vielen Studien gehe eine höhere Sensibilität des jugendlichen Gehirns auf den Konsum von Alkohol im Vergleich zum erwachsenen Gehirn hervor. „Dauerhafte neurologische Schädigungen können die Folge sein“, so Grimm. Auch die physische Entwicklung in der Pubertät werde durch Alkoholkonsum beeinträchtigt. Darüber hinaus könne sich das Konsumieren von alkoholhaltigen Getränken während der Jugendphase negativ auf den sozialen Entwicklungsprozess auswirken und zu andauernden Problemen im späteren Leben führen.

Aktuell trinken 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 Prozent der männlichen 12- bis 17-Jährigen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol. Der erste Alkoholkonsum findet vielfach mit 14 Jahren oder sogar noch davor statt.

Auch das Rauschtrinken ist nach Ansicht von Grimm besorgniserregend. 11.500 Kinder und Jugendliche hätten allein 2022 wegen ihres übermäßigen Alkoholkonsums in Deutschland im Krankenhaus behandelt werden. „In Mecklenburg-Vorpommern waren es mit 437 sogar doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt, bezogen auf die Zahl pro 100.000 Einwohner“, betonte Grimm. „Deshalb drängen wir besonders engagiert auf gesetzliche Änderungen und verstärkte Prävention, u.a. durch die Erarbeitung einer Strategie zur Verhältnisprävention juvenilen Alkoholkonsums.“

Grimm: „Der GMK ist es wichtig, die Gesellschaft wachzurütteln und angesichts der erschreckenden Zahlen eine Debatte über den Umgang mit Alkohol anzustoßen. Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ab 14 Jahren wäre ein klares Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.“