Mehr Prävention, Beteiligung und Schutz von Kindern und Jugendlichen

Praktische Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Fokus von Fachkräfte-Tagung

Nr.210  | 27.10.2021  | SM  | Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Was steckt im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz? Wie können die Ziele mehr Beteiligung, Schutz und Prävention erreicht werden? Was braucht die Praxis, um die Neuregelungen umzusetzen? Diesen und weiteren Fragen gehen Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern heute (am 27. Oktober) bei der Online-Tagung „Die SGB VIII Reform“ auf den Grund. Sozialministerin Stefanie Drese dankte in ihrem Grußwort den Teilnehmenden für ihren wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen. 

Drese: „Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde eine der größten Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe in Gang gesetzt. Jetzt gilt es für alle beteiligten Akteure, dieses Gesetz vor Ort mit Leben zu erfüllen.“

Die Schwerpunkte dafür sind nach Ansicht von Ministerin Drese klar definiert. „Es geht um einen besseren Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe, die Stärkung der Prävention vor Ort,        eine stärkere Beteiligung junger Menschen, Eltern und Familien und schließlich um die Gewährung von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen,“ verdeutlichte Drese.

Die Herausforderungen dieser Reform seien enorm. In vielen Bereichen werden sich tiefgreifende Veränderungen vollziehen, so Drese: „Ich kann Ihnen aber versichern: Die Landesregierung wird Sie dabei nach Kräften unterstützen. Erste Verabredungen zum weiteren Vorgehen haben wir bereits getroffen.“

Hintergrund:

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz trat nach einem jahrelangen Gesetzgebungsprozess am 10. Juni 2021 in Kraft. Es ist Teil der SGB VIII-Reform, die weiterhin länderübergreifend in ihrer Umsetzung auf der Tagesordnung stehen wird. Um die Gesetzesfolgeabschätzung und den weiteren Gesetzgebungsprozess eng zu begleiten, soll eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und des Bundesfamilienministeriums eingerichtet werden. Diese AG soll die Interessen der Länder in einem planvollen Prozess bündeln und gegenüber dem Bund vertreten.

Organisiert wurde die Online-Veranstaltung vom Weiterbildungsträger Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V.