Fortbildung in der Kinder- und Jugendhilfe

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Schülerinnen und Schüler im Austausch

Möglichkeiten der Fortbildung

Möglichkeiten der Fortbildung

Die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Neue gesetzliche Regelungen haben zu einer Verlagerung von Aufgabenschwerpunkten und zunehmenden Verflechtung von Leistungsbereichen geführt. Großen Anteil daran hatte zuletzt das Bundeskinderschutzgesetz. In der Folge haben sich weitreichende Anpassungserfordernisse für die Praxis ergeben – konzeptionell, personell und organisatorisch. Fortbildung begleitet diese Prozesse und gewinnt in diesem Kontext weiter an Bedeutung.

Die oberste Landesjugendbehörde fördert die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf örtlicher Ebene und setzt entscheidende Impulse durch Fortbildung und Beratung. Mit ihren Angeboten trägt sie zur gleichmäßigen Entwicklung aller Arbeitsfelder bei. Fortbildung wird dabei als wichtiges Informations-, Transfer- und Innovationsforum verstanden, dass an der Bereitschaft der Fachkräfte zum lebensbegleitenden Lernen ansetzt. Hier werden Erkenntnisse aus Forschung, Lehre und Praxis wirksam zusammengeführt.

Für die Fortbildung von Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 85 Absatz 2 Nummer 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist in Mecklenburg-Vorpommern die oberste Landesjugendbehörde sachlich zuständig. Mit der Erfüllung dieser Aufgabe ist das Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e. V. beauftragt. Näheres wird in einer Vereinbarung geregelt.

 

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