Generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

Mit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung 2020 ist ein neues Berufsbild für die Pflege entstanden. Die drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der "Gesundheits- und Krankenpflege", "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege" und der "Altenpflege" wurden zu einem neuen Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zusammengeführt. Mit diesem neuen Berufsabschluss können nunmehr die vermittelten notwendigen Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen den flexiblen Einsatz in allen Versorgungsbereichen ermöglichen.

Fragen und Antworten zur generalistischen Pflegeausbildung gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG)

Akademische Pflegeausbildung

Junge Frau in PflegeausbildungDetails anzeigen

billion images - Canva

Die zunehmende Komplexität der Aufgabenfelder von Pflegefachpersonen und die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes beanspruchen auch eine bedarfsgerechte Ausbildung. Seit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung besteht nun die Möglichkeit, die Pflegeausbildung auch an einer Hochschule zu absolvieren.

Wegweiser für die generalistische Pflegeausbildung

Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten in Mecklenburg-Vorpommern rund um die generalistische Pflegeausbildung finden Sie im Wegweiser für die generalistische Pflegeausbildung.

Der Flyer kann als PDF heruntergeladen oder als Print-Version bestellt werden. 

 

Zum Flyer

Zuständigkeiten

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) setzt vier wesentliche Kernaufgaben im Rahmen des Pflegeberufegesetzes um:

  • Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH),
  • Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG),
  • Jugendarbeitsschutz,
  • Zuständige Stelle nach § 26 Abs. 4 PflBG.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern ist als die für den Pflegeausbildungsfonds zuständige Stelle und das zuständige Ministerium für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Behörde für die Vereinbarung der Ausbildungsbudgets bestimmt.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern als Landesprüfungsamt für Heil- und Gesundheitsberufe (LPH) ist die zuständige Behörde u.a. für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, für die Untersagung der Ausbildung, für die Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen und für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Das LPH ist zudem zuständige Behörde nach der Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) und u.a. zuständig für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfungen.

 

Arbeitshilfen

Zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes wurden landesrechtliche Regelungen erarbeitet. Die Ausgestaltung inhaltlicher Aspekte erfolgte in der Landesexpertenkommission, die sich aus Vertretern des Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsressorts sowie der beruflichen Schulen und Hochschulen des Landes zusammensetzt.

Publikationen und Dokumente des Bundesinstitutes für Berufsbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt Informationen und Instrumente für die erfolgreiche Umsetzung der kompetenzorientierten Pflegeausbildung zur Verfügung.

Publikationen

Neue Ausbildung in der Pflege

Ausbildung und Studium von Pflegefachpersonal: Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe in Kraft getreten und novelliert damit die bestehenden Ausbildungen in der Pflege. Die im Krankenpflegegesetz und Altenpflegegesetz noch getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Die Spezialisierungsoptionen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege sind dabei erhalten geblieben.

Auf Grund der zunehmenden Komplexität der Aufgabenfelder von Pflegefachpersonen wird sich künftig das Aufgabenspektrum der pflegerischen Profession weiter verändern. Ab 2020 besteht die Möglichkeit, die Pflegeausbildung an der Hochschule zu absolvieren und mit einem akademischen Grad abzuschließen.

Sonstiges

Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen für einen Pflege-Studiengang an der Universitätsmedizin Greifswald