Programmübergreifende Informationen zur Städtebauförderung

Greifswald wurden im 1. Aufruf des Projekts „Re-Start Lebendige Innenstadt" 475.000 Euro bewilligt, mit denen u.a. ein Gratis-WLAN für die City eingerichtet wird.Details anzeigen
Greifswald wurden im 1. Aufruf des Projekts „Re-Start Lebendige Innenstadt" 475.000 Euro bewilligt, mit denen u.a. ein Gratis-WLAN für die City eingerichtet wird.

Greifswald wurden im 1. Aufruf des Projekts „Re-Start Lebendige Innenstadt" 475.000 Euro bewilligt, mit denen u.a. ein Gratis-WLAN für die City eingerichtet wird.

Greifswald wurden im 1. Aufruf des Projekts „Re-Start Lebendige Innenstadt" 475.000 Euro bewilligt, mit denen u.a. ein Gratis-WLAN für die City eingerichtet wird.

Mit Hilfe der Städtebauförderprogramme werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Entwicklungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen allgemein zu verbessern.

Rechtliche Grundlagen

Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände können aufgrund ihrer absoluten Größe oder ihrer Komplexität nur in gesamtstaatlicher Verantwortung bewältigt werden. Der Bund und die Länder stellen sich dieser Verantwortung und unterstützen die Städte und Gemeinden mit einem differenzierten Förderspektrum. Das Grundgesetz räumt dem Bund mit Artikel 104b GG die Möglichkeit ein, Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zu gewähren. Nach § 164 b Absatz 1 Baugesetzbuch geschieht das auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.

In den jährlich abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen einigen sich Bund und Länder über die Fördervoraussetzungen und –schwerpunkte, die Verteilung der Finanzmittel, Auswahlkriterien sowie die Abrechnungsmodalitäten der Städtebauförderung. Grundlage der städtebaulichen Maßnahmen sind die §§ 136 ff. BauGB. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind nach § 136 Abs. 1 BauGB Maßnahmen in Stadt und Land, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll, wobei die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen muss.

Die jährlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern finden Sie hier:

Kontakt

Postanschrift
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin
Hausanschrift
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstraße 15
19055 Schwerin
Referatsleiter
Hans-Günter Klenner
Referat 420 - Nachhaltige Siedlungsentwicklung und Bauleitplanung, Städtebaurecht
Telefon: 0385 588-18420
Oliver Püschel
Telefon: 0385 588-12683

Städtebauförderrichtlinien

Die Städtebauförderrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern regeln die Voraussetzungen, nach denen die Gemeinden Finanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen vom Land erhalten. Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder nachhaltig zu mildern. Auf die Gewährung von Finanzhilfen für die Städtebauförderung besteht kein Rechtsanspruch.

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Abrechnung

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Oliver Püschel
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Integrierte Stadtentwicklungskonzepte

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) bildet als planerisches Steuerungsinstrument die gesamtstädtische konzeptionelle Grundlage für die Stadtentwicklung in einer Gemeinde.

Die ISEKs beinhalten ganzheitliche Planungs- und Handlungsansätze und binden die verschiedenen Fachressorts mit deren Maßnahmen und Fördermöglichkeiten ein. Wichtiger Bestandteil ist die Erarbeitung von Prognosen zur Einwohner-, Haushalts-, Leerstands- und Wohnraumbedarfsentwicklung. Die enorme Dynamik des Stadtentwicklungsprozesses erfordert, dass die ISEKs auf einer aktualisierten Datengrundlage (Monitoring) konkretisiert, vertieft und den veränderten Verhältnissen angepasst werden, damit sie auch weiterhin ihre Steuerungsfunktion erfüllen können. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2002 im Rahmen des Bundeswettbewerbs Stadtumbau Ost von 44 Gemeinden Integrierte Stadtentwicklungskonzepte erarbeitet. Diese werden entsprechend den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen in der Gemeinde fortgeschrieben.

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin
Hausanschrift
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstraße 15
19055 Schwerin
Referatsleiterin
Ansvera Scharenberg
Referat 610 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Telefon: 0385 588-12610
Referat 610 – Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Dorit Materna
Telefon: 0385 588-12615

Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen als Fördervoraussetzung

Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern sieht Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns) als Fördervoraussetzung vor. Diese Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen, mindestens eine Maßnahme muss im Zuwendungszeitraum nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung erfolgen. Die Voraussetzung ist ebenfalls erfüllt, sofern die Maßnahmen in anderer Weise finanziert werden (Mittelbündelung).

Quartiersmanagement und Verfügungsfonds

Ein wichtiges Instrument der Städtebauförderung ist das Quartiersmanagement. Es umfasst ein koordiniertes, kooperatives und vernetztes Vorgehen vor Ort. Das City- bzw. Quartiersmanagement ist entsprechend der VV-Städtebauförderung aus allen drei Städtebauförderprogrammen "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" sowie "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" grundsätzlich förderungsfähig.

Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen kann die Gemeinde einen Verfügungsfonds einrichten. Der Verfügungsfonds soll dazu dienen, die Beteiligungs- und Mitwirkungsbereitschaft zu befördern und privates Engagement und private Finanzressourcen für die Erhaltung und Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren. Ziel des Verfügungsfonds ist, das private Engagement zu verbessern.

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin
Hausanschrift
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstraße 15
19055 Schwerin
Referatsleiterin
Ansvera Scharenberg
Referat 610 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Telefon: 0385 588-12610
Anne Radant
Telefon: 0385 588-12614

Monitoring Stadtentwicklung

Bereits seit 2005 hat sich in Mecklenburg-Vorpommern das Monitoring Stadtentwicklung zu einem unverzichtbaren Instrument für die Beobachtung, Begleitung und Bewertung der Stadtentwicklung und des Stadtumbaus entwickelt. Für die Kommunen ist es ein geeignetes Instrument zur prozessbegleitenden Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen. Das "Merkblatt Monitoring Stadtentwicklung" finden Sie hier:

Im Auftrag des Ministeriums wurden von 37 Kommunen in der Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern die Monitoringberichte Stadtentwicklung 2020 ausgewertet. Dabei wurde ein Vergleich der Daten per 31.12.2020 mit denen der letzten Auswertung per 31.12.2012 vorgenommen.

In dem folgenden Ergebnisbericht als Langfassung und in der Kurzfassung zur Auswertung sind die zentralen Trends und Herausforderungen der Stadtentwicklung in den Kommunen herausgearbeitet worden.

Publikationen und Dokumente

Städtebauförderungskostenverordnung
 
Merkblatt zur Abrechnung des Programms Sanierung und Entwicklung