Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“

Familie mit zwei Kindern ist von hinten gegen Sonnenlicht zu sehenDetails anzeigen
Familie mit zwei Kindern ist von hinten gegen Sonnenlicht zu sehen

© Canva

© Canva

Eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes verändern den Alltag und das Leben jeder Frau bzw. der jungen Familie und bringen zahlreiche Umstellungen und neue Belastungen mit sich.

Für diese neue Lebensphase gibt es darum eine Reihe von gesetzlichen Hilfen.

Reichen diese Hilfen im Einzelfall nicht aus, kann eine finanzielle Unterstützung als ergänzende Leistung bei der Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien" für die Anschaffung der Babyerstausstattung beantragt werden. Diese Mittel werden aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bereitgestellt.

Außerdem kann unverschuldet in Not geratenen Familien und Alleinerziehenden geholfen werden, denn durch unerwartete Ereignisse wie Krankheit oder Unfall, aber auch durch Arbeitslosigkeit und Trennung der Ehe- oder Lebenspartner kann das Leben von Familien sehr belastet sein. Damit häufig verbundene finanzielle Probleme ermöglichen es oftmals den Familien nicht mehr, die normalen Dinge des täglichen Lebens selbst zu regeln. Die Mittel der Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien" sind für viele Menschen oft die einzige Möglichkeit, unkompliziert und schnell die notwendige Hilfe zu erhalten. Die Hilfe kann ein zinsloses Darlehen oder eine Schenkung sein.

Voraussetzung für eine Hilfe aus Stiftungsmitteln ist, dass das Monatseinkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder eine Höchstgrenze nicht übersteigt. Zudem muss die mögliche Hilfe durch gesetzliche Leistungen (wie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld) geprüft worden sein.

Häufige Fragen

Welchen Zweck hat die Stiftung?

Die Stiftung will unter anderem hilfebedürftigen Schwangeren den Start in die neue Familienphase mit dem Kind erleichtern.

Wann können Sie Stiftungsmittel erhalten?

Sie können von der Stiftung finanzielle Hilfe bekommen, wenn das regelmäßige Monatseinkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder eine Höchstgrenze nicht übersteigt und alle gesetzlich möglichen Hilfen ausgeschöpft bzw. nicht ausreichend sind.

Welche Mittel können Sie erhalten?

Die Stiftung gewährt Schwangeren finanzielle Mittel für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt ihres Kindes entstehen.

Wo können Sie Mittel beantragen?

Die Antragstellung erfolgt über eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Hier werden Sie umfassend beraten, ob die Bedingungen für den Erhalt der Stiftungsmittel erfüllt sind. Eine Liste der Schwangerschaftsberatungsstellen in MV finden Sie unterhalb dieser FAQ.

Kontakt

Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien"
Geschäftsstelle
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
Telefon: 0385-588 19290
Telefax: 0385-588 19716