Impfung gegen Corona
Alle Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, können sich seit dem 07.06.2021 laut bundesweit gültiger Impfverordnung (bundesgesundheitsministerium.de) durch Impfung vor einer Coronavirus-Infektion schützen. Auch die Zulassung für Kinder von 5 bis 11 Jahren (U12) ist erfolgt. (Zur Meldung)
Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern: Impfen gegen Corona
Fragen zum Thema beantwortet auch das Bundesgesundheitsministerium auf seinen Internetseiten. zusammengegencorona.de
Information zur COVID-19-Immunitätsnachweispflicht einrichtungsbezogener Tätigkeiten (§ 20a IfSG) / Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist zum 1. Januar 2023 außer Kraft getreten. Es besteht demnach keine gesetzliche Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung für Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätig sind. Der Impfstatus der Beschäftigten muss nicht mehr mitgeteilt bzw. durch die Arbeitgeber überprüft werden.
Hinweise für die Pflegeeinrichtungen und allgemeine Informationen
- Aufklärungsblatt zur Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoff (z.B. AstraZeneca) (PDF, 0,86 MB)
- Anamnese & Impf-Einwilligung zur Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoff (PDF, 0,88 MB)
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (z.B. BioNTech) (PDF, 0,87 MB)
- Anamnese & Impf-Einwilligung zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (PDF, 0,86 MB)