Impfung gegen Corona

"Mit Beginn der kälteren Jahreszeit haben Atemwegserreger und Viren wieder leichtes Spiel. Deshalb ist in den nächsten Wochen der richtige Zeitpunkt, Vorsorge zu betreiben, um sich selbst und andere zu schützen. Auch wenn sich der Umgang mit Corona verändert hat, gibt es keinen Grund, eine Ansteckung auf die leichte Schulter zu nehmen."

Gesundheitsministerin Stefanie Drese

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© studioroman / Canva

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STIKO-Impfempfehlung

Die aktuelle STIKO-Empehlung gibt an, für welche Personengruppen ein Impfung gegen das Corona-Virus angeraten wird. Sie finden die aktuellste STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung auf der Webseite des Robert-Koch-Insituts (RKI) und diesem Link. 


Mit dem Stand 09/2023 bedeutet dies eine Auffrischungsempfehlung für die folgenden Personengruppen: 

  • Chronisch Kranke
  • Menschen ab 60 Jahren
  • Medizinisches und pflegerisches Personal
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Impfmöglichkeiten

Um einen Impftermin in der Nähe Ihres Wohnortes zu erhalten, rufen Sie bitte die 116 117 an. Dort werden Ihre Daten aufgenommen und Ihnen ein Termin in einer nahegelegenen Praxis vermittelt. Alternativ können Sie sich auch an die Kassenärztliche Vereinigung MV wenden.

Information zur COVID-19-Immunitätsnachweispflicht einrichtungsbezogener Tätigkeiten (§ 20a IfSG) / Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist zum 1. Januar 2023 außer Kraft getreten. Es besteht demnach keine gesetzliche Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung für Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätig sind. Der Impfstatus der Beschäftigten muss nicht mehr mitgeteilt bzw. durch die Arbeitgeber überprüft werden.