Impfung gegen Corona

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© studioroman / Canva

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Alle Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, können sich seit dem 07.06.2021 laut bundesweit gültiger Impfverordnung (bundesgesundheitsministerium.de) durch Impfung vor einer Coronavirus-Infektion schützen. Auch die Zulassung für Kinder von 5 bis 11 Jahren (U12) ist erfolgt. (Zur Meldung)

Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern: Impfen gegen Corona

Fragen zum Thema beantwortet auch das Bundesgesundheitsministerium auf seinen Internetseiten. zusammengegencorona.de

Information zur COVID-19-Immunitätsnachweispflicht einrichtungsbezogener Tätigkeiten (§ 20a IfSG) / Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist zum 1. Januar 2023 außer Kraft getreten. Es besteht demnach keine gesetzliche Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung für Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätig sind. Der Impfstatus der Beschäftigten muss nicht mehr mitgeteilt bzw. durch die Arbeitgeber überprüft werden.