Impfung gegen Corona
STIKO-Impfempfehlung
Die aktuelle STIKO-Empfehlung gibt an, für welche Personengruppen ein Impfung gegen das Corona-Virus angeraten wird. Sie finden die aktuellste STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) und diesem Link.
Mit dem Stand 09/2023 bedeutet dies eine Auffrischungsempfehlung für die folgenden Personengruppen:
- Chronisch Kranke
- Menschen ab 60 Jahren
- Medizinisches und pflegerisches Personal
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
Impfmöglichkeiten
Um einen Impftermin in der Nähe Ihres Wohnortes zu erhalten, rufen Sie bitte die 116 117 an. Dort werden Ihre Daten aufgenommen und Ihnen ein Termin in einer nahegelegenen Praxis vermittelt. Alternativ können Sie sich auch an die Kassenärztliche Vereinigung MV wenden.
Information zur COVID-19-Immunitätsnachweispflicht einrichtungsbezogener Tätigkeiten (§ 20a IfSG) / Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist zum 1. Januar 2023 außer Kraft getreten. Es besteht demnach keine gesetzliche Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung für Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätig sind. Der Impfstatus der Beschäftigten muss nicht mehr mitgeteilt bzw. durch die Arbeitgeber überprüft werden.
Hinweise für die Pflegeeinrichtungen und allgemeine Informationen
- Aufklärungsblatt zur Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoff (z.B. AstraZeneca) (PDF, 0,86 MB)
- Anamnese & Impf-Einwilligung zur Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoff (PDF, 0,88 MB)
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (z.B. BioNTech) (PDF, 0,87 MB)
- Anamnese & Impf-Einwilligung zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (PDF, 0,86 MB)