Sozialfonds

Sicherstellung sozialer Angebote

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Übersicht zu den jeweiligen Säulen

Übersicht zu den jeweiligen Säulen des Sozialfonds

Übersicht zu den jeweiligen Säulen des Sozialfonds

Das Kabinett hat am 21.04.2020 die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beschlossen und damit eine Entschließung des Landtags umgesetzt. Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.

Anträge können über die Links zu den unten aufgeführten jeweiligen Säulen gestellt werden.

Informationen zu den Säulen zusammengefasst.

Säule 1:

Säule 2:

  • Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)
  • Volumen: 3,5 Mio. Euro
  • Zuwendungsempfänger: Schullandheime, Waldschulheime, Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schabernack e.V.

Säule 3:

Säule 4:

Säule 5:

  • Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragsstellung über die Ehrenamtsstiftung)
  • Volumen: 5,0 Mio. Euro
  • Zuwendungsempfänger: Ehrenamtsstiftung zur Leistung von Soforthilfen für Ehrenamt, gemeinnützige Vereine, Tafeln und Kleiderbörsen

Säule 6:

  • Soziale Handlungsreserve (Antragsstellung über das LAGuS)
  • Volumen: 4,0 Mio. Euro
  • Die soziale Handlungsreserve ist vorgesehen u.a. für soziale Dienstleister, Einzelpersonen in der Pflege, Schutzausrüstung in der Eingliederungshilfe sowie für Handlungsbedarfe über den 30.06.2020 hinaus.