Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlagen

Die Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität ist die „EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“ vom 23. März 2006.

Sie wird in Mecklenburg-Vorpommern mit der „Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“ (Badegewässerlandesverordnung – BadegewLVO) vom 6. Juni 2008 umgesetzt.

Zudem werden Ergebnisse aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2000/7607EG (WRRL) berücksichtigt und abgebildet. 

Vibrionen

Bei Wassertemperaturen über 18° C kann es in der Ostsee zu einer Vermehrung von Vibrionen kommen. Vibrionen sind Bakterien und kommen natürlicherweise in Meer- oder Brackwasser vor. Insbesondere bei älteren Personen mit chronischen Grunderkrankungen können diese Bakterien beim Baden oder Wasserwaten in Einzelfällen in offene Wunden eintreten und ggf. zu schweren Wundinfektionen führen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) „Vibrionen – Krankheitserreger in der Ostsee“ sowie im Flyer „Baden im Meer“.

In der Übersicht - Frequently Asked Questions (FAQ) – können Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf einsehen. Unter „Publikationen und Dokumente“ kann die Zusammenstellung heruntergeladen werden.

Multiresistente Erreger

In einigen Bundesländern wurden im Rahmen von Forschungsprojekten Sonderuntersuchungsprogramme zum Nachweis von multiresistenten Erregern (MRE) oder antibiotikaresistenten Erregern (ARE) in Badegewässern durchgeführt. Auf Grund der Bewertung durch die Fachbehörde, dem Umweltbundesamt, lässt sich feststellen, dass beim Baden in ausgewiesenen Badegewässern kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Auch die ersten Auswertungen des Bundesforschungsprojekts HyReKA zum Vorkommen und zur vorläufigen hygienisch-medizinischen Bewertung von antibiotikaresistenten Bakterien in Gewässern, auch Badegewässern, bestätigen das.

Zur Beantwortung wichtiger Fragen zu antibiotikaresistenten Bakterien in Badegewässern wurde diese Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) unter Mitwirkung des Bund-Länder Arbeitskreises Badegewässer und der Badewasserkommission des UBA erstellt.

Fazit: Wer gesund ist, kann ohne Bedenken in allen ausgewiesenen Badegewässern Baden gehen.

Achtung: Bei Hauterkrankungen, offenen Wunden, Immunschwäche o.ä. sollte der behandelnde Arzt befragt oder aufs Baden verzichtet werden.

Blaualgen – Cyanobakterien

„Blaualgenblüten“ können vor allem in den Sommermonaten bei hohen Wassertemperaturen auftreten. Bei bestimmten Wetterlagen kann es zu vermehrten Entwicklungen kommen, die zu geruchlichen und ästhetischen Beeinträchtigungen führen. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie im Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) „Vorsicht bei Blaualgenblüten“.

Neben einer eingeschränkten Sichttiefe können auch negative gesundheitliche Reaktionen durch Cyanobakterien hervorgerufen werden. Der Aufenthalt in Bereichen mit sichtbar hohen Konzentrationen an Cyanobakterien sollte vermieden werden.

Kinder und Kleinkinder sind besonders gefährdet und sollten nicht in den Anschwemmungen spielen!

Weitere Informationen und Hinweise entnehmen Sie dem Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS): Hinweise an Badegäste bei verstärktem Vorkommen von Cyanobakterien (Blaualgenblüte).

Quallen in der Ostsee

Ohrenquallen sind für den Menschen vollkommen harmlos.

Witterungsbedingt können in der Ostsee zeitweise aber auch verstärkt Nesselquallen, die sogenannten „Feuerquallen“, auftreten. Bei sichtbarem Vorkommen sollten Sie dort nicht baden.

Weitere Hinweise und Empfehlungen zu Sofortmaßnahmen nach Kontakt erhalten Sie im Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) „Quallen in der Ostsee“.

Zerkarien

Die Badedermatitis ist eine leichte, aber stark juckende Hauterkrankung, die durch kleine Larven von Saugwürmern hervorgerufen wird und besonders nach längeren Schönwetterperioden zu beobachten ist.

Weitere Informationen erhalten Sie durch das Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) Badedermatitis (Zerkariendermatitis) und in den Kurzprofilen der Badegewässer.

Hinweise an alle Badegäste zum Verhalten beim verstärkten Auftreten der Zerkarien finden Sie im Merkblatt des LAGuS „Warnung bei verstärktem Ausschwärmen von Zerkarien“.

Publikationen und Dokumente

FAQ zu Vibrionen