Familienerholung
Mecklenburg-Vorpommern ist ein kinder- und familienfreundliches Bundesland. Es ist auch ein attraktives Urlaubsland - hier können Familien gemeinsam viel unternehmen, sich entspannen und erholen.
Die Landesregierung hilft dabei, dass Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen, einen gemeinsamen Familienurlaub erleben können. Das Land fördert Maßnahmen der Familienerholung bei den jeweiligen Trägern der freien Jugendhilfe, die die Voraussetzungen gemäß § 74 Absatz 1 SGB VIII erfüllen wie z. B.:
- Jugendhaus "Storchennest" e.V.
- Judo-Club-Neubrandenburg e.V.
- Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Vorpommern-Greifswald e.V.
- Familienferiendorf der AWO SANO Rerik gGmbH
- AWO Sozialdienst gGmbH Demmin
- Diakoniewerk Stargard GmbH
- Familienferienstätte "St. Ursula" Caritas Mecklenburg e.V.
- AWO Vielfalt Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
- St. Otto - Haus für Begegnung und Familienferienstätte
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Ludwigslust e.V.
- Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Uecker-Randow e.V.
- Diakonie Rostocker Stadtmission e.V.
Voraussetzung ist, dass die Träger den gemeinsamen Bedürfnissen nach Erholung, Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Familien sollen Zeit miteinander verbringen können und sich in der Familie aber auch mit anderen Familien bewusst begegnen können. Eine qualifizierte Kinder- und Jugendbetreuung soll Eltern entlasten.
Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien.
Voraussetzungen für Familien:
- die Familien haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern
- mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind ist jünger als 18 Jahre
Antragsteller beim Land sowie Zuwendungsempfänger sind die Maßnahmenträger, die ihren Sitz bzw. Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben sollen.
Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen, darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernachtung.
Einkommensgrenzen
Eine Teilnahme an der geförderten Maßnahme kann erfolgen, wenn mindestens einem der teilnehmenden Familienmitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Träger der Jugendhilfe eine der folgenden Leistungen gewährt wird:
- Leistungen nach dem Kapitel 3 nach Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II),
- Leistungen gemäß Drittem und Viertem Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes.
Familien melden sich bei den Trägern der Erholungsmaßnahmen an.
Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.
Informationen wie die Richtlinie, Antragsvordrucke, Ansprechpartner erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales: