Versicherungsschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer

Freiwillige Helferinnen und Helfer sind in unserer Gesellschaft von hoher Bedeutung, beispielsweise lesen sie in der Bibliothek Kindern vor, sichern als Ersthelfer große Veranstaltungen ab oder verteilen Lebensmittel an bedürftige Menschen.

Beim ehrenamtlichen Engagement kann es jedoch auch zu Unfällen und Schäden kommen. Die nachfolgenden Informationen geben Aufschluss darüber, wie die freiwilligen Helferinnen und Helfer während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind – ganz unabhängig von der Art ihres Ehrenamtes. Auch wenn Flüchtlinge selbst freiwillig helfen, haben sie Versicherungsschutz und zwar unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Unterschieden wird zwischen gesetzlichem Versicherungsschutz und dem Schutz bei privatem Engagement:

Voraussetzungen für den gesetzlichen Unfallschutz

Fünf Kriterien müssen erfüllt sein, damit das Ehrenamt „amtlich“ ist und unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt: Es muss freiwillig sowie unentgeltlich ausgeübt werden, regelmäßig stattfinden, von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Rettungsunternehmen, kirchlichen Einrichtungen oder anderen offiziellen Stellen organisiert sein sowie anderen zugutekommen.

Wer hingegen spontan Kleidung, Spielzeug oder Lebensmittel an Bahnhöfe oder in Flüchtlingsunterkünfte bringt, handelt privat und hat keinen Anspruch auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

1. Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung

Verletzen sich freiwillige Helferinnen und Helfer während des Einsatzes oder auf dem Hin- oder Rückweg zwischen Einsatz- und Wohnort, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Diese übernimmt die Kosten für Behandlungen und Reha-Maßnahmen. Ist die Erwerbsfähigkeit als Folge des Unfalls auf Dauer um mindestens 20 Prozent gemindert, bekommen die Verletzten von der gesetzlichen Unfallversicherung eine monatliche Verletztenrente.

2. Haftung bei Schäden Dritter

Freiwillige Helferinnen und Helfer, die zum Beispiel bei der Flüchtlingshilfe einer anderen Person ohne Vorsatz Schaden zufügen, müssen in der Regel nicht für deren Forderungen nach Schadensersatz oder Schmerzensgeld aufkommen. Dafür haftet die Organisation (z. B. Kommune, Kirche, Wohlfahrtsverband usw.) bzw. deren Haftpflichtversicherung. Zudem kann die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder die sogenannte verantwortliche Tätigkeit in einer Organisation oder in einem Verein über die Vereinshaftpflichtversicherung versichert sein.

Neben all diesen Leistungen aus gesetzlichen Versicherungen treten für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem freiwilligen Engagement auftreten, in der Regel auch die privaten Versicherungen der Engagierten ein (z. B. Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung).

Schutz bei privatem Engagement

Auch Freiwillige, die sich unabhängig von einer Kommune oder einer Trägerorganisation rein privat engagieren, sind abgesichert. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat eine Sammelhaftpflichtversicherung sowie Sammelunfallversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die im Schadensfall greift. Für die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes ist keine gesonderte Anmeldung von Ehrenamtlichen, Initiativen, Gruppen oder Projekten notwendig.

Haftpflichtversicherung

Wer ist versichert?

  • Ehrenamt wird in MV ausgeübt beziehungsweise geht von MV aus (wie bei Ferienmaßnahmen, Hilfsgütertransporten etc.)
  • Tätigkeit findet in rechtlich unselbständigen Strukturen statt (also nicht in rechtlich selbständige Organisationen wie Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen, Körperschaften etc.)

Wer ist nicht versichert?

  • Ehrenamtliche mit anderweitig abgesicherter Haftpflichtversicherung (Subsidiaritätsprinzip)
  • Betreute und Teilnehmende von Veranstaltungen, die nicht freiwillig engagiert sind
  • Kfz-Schäden

Welche Leistungen sind versichert?

  • 10.000.000 Euro für Personenschäden
  • 10.000.000 Euro für Sachschäden
  • 100.000 Euro für Vermögensdrittschäden

Unfallversicherung

Wer ist versichert?

  • Ehrenamt wird in MV ausgeübt beziehungsweise geht von MV aus (wie bei Ferienmaßnahmen, Hilfsgütertransporten etc.)
  • Tätigkeit findet in rechtlich selbständigen oder in rechtlich unselbständigen Strukturen statt (auch für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer)

Wer ist nicht versichert?

  • Betreute und Teilnehmende von Veranstaltungen, die aber nicht freiwillig engagiert sind
  • Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht
  • Ehrenamtliche, die über ihren Träger oder ihre Vereinigung bereits unfallversichert sind (sind die Leistungen geringer als aus dem Sammelversicherungsvertrag des Landes MV, wird die Differenz über diesen Vertrag ausgeglichen)

Welche Leistungen sind versichert?

  • bis zu 175.000 Euro bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung
  • 10.000 Euro im Todesfall
  • 2.000 Euro für Heilkosten (subsidiär)
  • 1.000 Euro für Bergungskosten (subsidiär)

Darüber hinaus sind für Unfälle im privaten Engagement (rechtlich unselbständige Strukturen) die jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Sofern eine eigene private Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung besteht, tritt diese im Schadensfall ein (Subsidiarität).

Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz können Sie sich an den betreuenden Versicherungsdienst wenden:

Ecclesia Versicherungsdienst GmbH

Ecclesiastraße 1-4

32758 Detmold

Telefon: 05231 603-0

Telefax: 05231 603-197

E-Mail: info@ecclesia.de

Internet: www.ecclesia.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter

Kontakt

Referatsleiter Familienpolitik, Seniorenpolitik und freiwilliges Engagement
Nils Thiede
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Referat für Familienpolitik, Seniorenpolitik und freiwilliges Engagement
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 58819230

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Sonstiges

Länderbericht zum Deutschen Freiwilligensurvey, 2019

Studie des Zentrums für Sozialforschung Halle e.V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum ehrenamtlichen Engagement in den Bundesländern