Psychiatrische Hilfen
Menschen mit psychischen Krankheiten haben ein Recht auf Hilfe und Schutz nach dem Psychischkrankengesetz (PsychKG) Mecklenburg-Vorpommern. Für sie besteht ein Rechtsanspruch auf vorsorgende und nachsorgende Hilfen. Für die Gewährung der Hilfen sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Sozialpsychiatrischen Dienste eingerichtet.
Für Menschen mit psychischen Krankheiten ist die medizinische Versorgung sichergestellt. Die ambulante Behandlung erfolgt unter anderem bei den niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, für Psychosomatik und für Kinder-und Jugendpsychiatrie, bei den Psychotherapeuten sowie den Psychiatrischen Institutsambulanzen.
Für stationäre Behandlungen stehen 2018 in Mecklenburg-Vorpommern für Menschen mit psychischen Erkrankungen 10 psychiatrische und 3 psychosomatische Kliniken oder 38 Tageskliniken zur Verfügung. Gegenwärtig sind in diesem Bereich in Mecklenburg-Vorpommern 1.190 Betten sowie 852 tagesklinische Plätze zur Behandlung von Erwachsenen und 184 Betten sowie 177 tagesklinische Plätze für Kinder und Jugendliche ausgewiesen.
Weiterhin verfügt das Land Mecklenburg-Vorpommern gemäß dem Plan zur Weiterentwicklung eines integrativen Hilfesystems für psychisch kranke Menschen in M-V (siehe Downloads) über Kontakt- und Begegnungsstätten, Einrichtungen zum ambulant betreuten Wohnen, Tagesstätten, Arbeitsangebote in Werkstätten für behinderte Menschen, Wohngruppen, psychosoziale Einrichtungen, psychiatrische Pflegeeinrichtungen, Integrationsprojekte gemäß § 132 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), in denen Menschen mit einer psychischen Behinderung beschäftigt sind sowie ein Berufsbildungswerk.
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Referat 420 - Psychiatrie, Maßregelvollzug, Sucht und Prävention