Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Umgestaltung Werftbecken Warnemünde – Maritimer Gewerbepark für nachhaltige Energietechnologien, Projekt 4: Herstellung der Liegeplätze P09, P10 und P11 und Projekt 5: Herstellung der Vorstellfläche und Nassbaggerung“
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hafen- und Seemannsamt, hat für das Vorhaben „Umgestaltung Werftbecken Warnemünde – Maritimer Gewerbepark für nachhaltige Energietechnologien, Projekt 4: Herstellung der Liegeplätze P09, P10 und P11 und Projekt 5: Herstellung der Vorstellfläche und Nassbaggerung“ die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 6 Absatz 6 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes in Verbindung mit § 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes beantragt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ist zuständige Planfeststellungsbehörde.
Geplant ist die Revitalisierung und Entwicklung des Areals um das ehemalige Werftbecken in Warnemünde mit folgenden Maßnahmen:
Projekt 4: Herstellung der Liegeplätze P09, P10 und P 11 mit den folgenden Untermaßnahmen:
Wasserbauliche Erschließung der neuen Liegeplätze P09, P10 und P11:
- Ersatzneubau des sanierungsbedürftigen Bestandsliegeplatzes P09 als wasserseitige Vorrammung und die Herstellung der Flächenbefestigung des neuen Liegeplatzes,
- Herstellung des Liegeplatzes P10 als Ufersicherung für eine Teilverfüllung des Hafenbeckens,
- Ersatzneubau der sanierungsbedürftigen Bestandsliegeplätze P11/12 zum neuen Mehrzweckliegeplatz P11 und die Herstellung der Flächenbefestigung des neuen Liegeplatzes,
- Teilabriss der Stahlbeton - Kaiplatten der Bestandsliegeplätze P11/12,
- Durchführung der umwelttechnischen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.
Projekt 5: Herstellung der Vorstellfläche und Nassbaggerung mit den folgenden Untermaßnahmen:
Schaffung einer neuen Vorstellfläche mit Nassbaggerung im Hafenbecken:
- Herstellung hafenbeckenseitiger Dichtwände zur Teilverfüllung des Hafenbeckens,
- Nassbaggerung und Verbringung der wasserseitigen Altlasten in den abgedichteten Teilverfüllungsbereich des Hafenbeckens und die Verfüllung,
- Abdichtung und Konsolidierung des teilverfüllten Bereiches und die zeitlich versetzte Flächenbefestigung des neuen Liegeplatzes P10 und der angrenzenden hafennahen Vorstellflächen.



